Am 30. September 2026, kurz nach 18 Uhr, hat der Ständerat die Spielregeln geändert. In zwei Abstimmungen im Abstand von sechs Minuten entschied er, dass der Teil «Stabilisierung» des Vertragspakets mit der Europäischen Union nicht nur die Mehrheit des Volkes, sondern auch jene der Kantone braucht, gegen den Willen des Bundesrates1. Es war die knappste Verfahrensabstimmung einer viertägigen Debatte, vom 28. September bis zum 1. Oktober.
Die kleine Kammer hat den Kern der Bilateralen III, den Bundesbeschluss «Stabilisierung», mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen, so das offizielle Protokoll der Gesamtabstimmung2. Laut SDA hiess sie auch das Gesundheitsabkommen und das Abkommen über die Lebensmittelsicherheit gut und wählte für beide das fakultative Referendum. Doch sie hat das Ganze umgebaut: Volks- und Ständemehr für die Stabilisierung, Verschärfungen bei der Personenfreizügigkeit, Massnahme 14 beibehalten, Stromabkommen in den Winter verschoben. Endgültig ist nichts: Jetzt ist der Nationalrat am Zug.
Eine erste Lesung, kein Urteil
Der Ständerat berät das Geschäft 26.023 vor dem Nationalrat3. Entscheidet die zweite Kammer anders, müssen beide ihre Differenzen vor der Schlussabstimmung bereinigen. Die Botschaft, die der Bundesrat am 13. März 2026 überwiesen hat, umfasst neun Bundesbeschlüsse, von denen vier dem Referendum unterstehen: die «Stabilisierung», die den grössten Teil des Pakets bündelt (Personenfreizügigkeit, Verkehr, technische Normen, EU-Programme, Beitrag), der Strom, die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit4.
Am 28. September demonstrierte die SVP, die das ganze Paket ablehnt und es «Unterwerfungsvertrag» nennt, auf dem Bundesplatz5. Drinnen beschloss der Rat laut Presse mit 29 zu 15 Stimmen Eintreten6. Eine andere Zahl machte die Runde, «31 zu 11», ausgegeben als Gesamtabstimmung. SRF veröffentlichte eine Korrektur: Diese Zahl betraf das Gesundheitsabkommen7. Laut SDA wurde dieses Abkommen am 1. Oktober mit 31 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, jenes über die Lebensmittelsicherheit mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen8. Dieser Artikel unterscheidet deshalb zwischen dem, was die offiziellen Abstimmungsprotokolle bestätigen, und dem, was bisher nur die Presse berichtet.
Das Ständemehr, durch zwei Türen
Der Bundesrat hatte das fakultative Referendum vorgeschlagen: Abgestimmt wird nur, wenn 50'000 Stimmberechtigte (oder 8 Kantone) es innert 100 Tagen verlangen, und das Volksmehr genügt9. Auf diesem Weg kamen die Bilateralen I zustande, die im Jahr 2000 mit 67,2 Prozent Ja angenommen wurden10. Der Ständerat hat für den Stabilisierungsteil das Volks- und Ständemehr gewählt. Seine Befürworter verweisen auf die dynamische Rechtsübernahme: Die Schweiz verpflichtet sich, die Weiterentwicklung des EU-Rechts zu übernehmen, über die sie nicht mitabstimmt, und eine Weigerung kann vor den Gemischten Ausschuss, dann vor ein Schiedsgericht und schliesslich zu Ausgleichsmassnahmen führen11.
Die Kammer tat dies auf zwei getrennten Wegen. Der erste, ein obligatorisches Referendum sui generis («eigener Art»), wird direkt im Bundesbeschluss verankert, ohne die Verfassung anzutasten; er wurde dem fakultativen Referendum mit 23 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen vorgezogen12. Der zweite führt über einen separaten Verfassungsbeschluss aus der Kommissionsinitiative 26.425, der die Verfassung um eine Übergangsbestimmung ergänzt; er wurde mit 23 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen13. Blue News meldete für diese zweite Abstimmung ein anderes Resultat (24 zu 18 bei 1 Enthaltung): Massgebend ist das Protokoll.
Warum zwei Türen zum selben Raum? Laut SDA wollte die Kammer dem Nationalrat die Wahl lassen14. Beide Wege stossen bei Juristen auf Kritik. Mehrere Professoren halten den ersten für verfassungsrechtlich nicht abgestützt; einige, wie Martin Dumermuth, früherer Direktor des Bundesamts für Justiz, bestreiten auch den zweiten. Unser Artikel Was die Juristen sagen stellt ihre Positionen dar. Für das Lebensmittelsicherheits- und das Gesundheitsabkommen hielt die Kammer dagegen am fakultativen Referendum fest, so dieselbe Meldung.
Mit dem Ständemehr käme es automatisch zur Abstimmung, und bei der Auszählung der Kantone wöge die Stimme eines Urners schwerer als jene eines Zürchers. Laut dem Politologen Adrian Vatter kommt diese Hürde faktisch einer Schwelle von rund 55 Prozent Ja gleich15. Die Argumente beider Lager entfaltet unser Artikel zum Volks- und Ständemehr.
Personenfreizügigkeit: Abgabe, Strafregister und Daueraufenthalt verschärft
Am 29. September verschärfte die Kammer die Umsetzung der Personenfreizügigkeit, zum Teil gegen den Bundesrat. Diese Abstimmungen sind nur durch Presseberichte belegt. Am meisten zu reden gab eine Zuwanderungsabgabe, die nur gälte, wenn die Schutzklausel aktiviert ist, bei schwerwiegenden Problemen infolge der Zuwanderung aus Europa. Sie betrüge mindestens 4000 Franken pro Person, die zum Hauptzweck zugelassen wird (Angestellte, Selbstständige, Studenten oder Rentner), und mindestens 2000 Franken pro Erwachsenen im Familiennachzug. Angenommen wurde sie mit 26 zu 14 Stimmen; offen bleibt, ob sie einmalig oder jährlich anfiele16. Für einen portugiesischen Ingenieur, den ein Walliser Unternehmen anstellt, könnte die Einreise in die Schweiz also ihren Preis haben, sofern der Mechanismus ausgelöst würde.
Weitere Entscheide gehen in dieselbe Richtung. Der Strafregisterauszug würde auch für Staatsangehörige der EU obligatorisch: angenommen mit 23 zu 22 Stimmen, nachdem der Ratspräsident bei Stimmengleichheit den Stichentscheid gefällt hatte17. Laut Presse wurde die Schutzklausel verbindlicher ausgestaltet (26 zu 17) und das Daueraufenthaltsrecht für Personen, die Sozialhilfe bezogen haben, eingeschränkt (22 zu 19 bei 3 Enthaltungen)18.
Diese Ergänzungen werfen eine Grundsatzfrage auf: Sind sie mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar, das die Schweiz eben erst unterzeichnet hat? Laut NZZ hält der EU-Botschafter in der Schweiz, Andreas Künne, einen systematischen Strafregisterauszug für «unvereinbar» mit diesem Abkommen19. Ihre Urheber halten sie dagegen für nötig, um die Volksabstimmung zu gewinnen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der das Paket befürwortet, lehnt die Zuwanderungsabgabe ab und nennt sie einen Fehlentscheid20. Wie der Mechanismus funktioniert, erklärt unser Artikel zur Schutzklausel.
Massnahme 14 beibehalten, Kredite bewilligt
Am Morgen des 30. September wurde ein Antrag, die Massnahme 14 zu streichen, mit 26 zu 19 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt21. Die Massnahme 14, die der Bundesrat den vierzehn inländischen Lohnschutzmassnahmen hinzugefügt hat, schützt gewählte Arbeitnehmervertreter in Betrieben mit mindestens 50 Arbeitnehmern. Sie schafft einen neuen Artikel 335l des Obligationenrechts: Bevor er einem von ihnen kündigt, müsste der Arbeitgeber ein Verfahren einhalten. Eine missbräuchliche Kündigung könnte ihn bis zu zehn Monatslöhne kosten, heute sind es höchstens sechs22. Die Gewerkschaften haben sie zur Bedingung für ihre Unterstützung des Pakets gemacht; die Arbeitgeberorganisationen verlangen ihre Streichung. Der SGB begrüsst den Entscheid23. Die Debatte zeichnet unser Artikel zur Massnahme 14 nach.
Am selben Tag wurden die drei Kredite zum Schweizer Beitrag jeweils mit 31 zu 11 Stimmen angenommen, zufällig dasselbe Resultat wie jenes, das für das Gesundheitsabkommen gemeldet wurde: Kohäsion 2030–2036, Migration 2030–2036 und die einmalige zusätzliche Verpflichtung24. Zusammen belaufen sie sich auf rund 3,3 Milliarden Franken25. Ab 2030 beträgt der regelmässige Beitrag (Kohäsion und Migration) 350 Millionen Franken pro Jahr26. Er ist einer der grössten Kostenposten des Pakets, dessen zusätzliche Ausgaben der Bundesrat auf «rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr» beziffert, erreicht im Jahr 203527.
Umstrittener war Erasmus+. Am 1. Oktober wurde der Kredit von 192,6 Millionen Franken für die Teilnahme am europäischen Austauschprogramm im Jahr 2027 mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen28. Der Kredit setzt sich aus 160,3 Millionen Beitrag an die EU, 15,8 Millionen nationalen Zusatzkosten und einer Reserve von 16,5 Millionen zusammen29. Einem Lehrling aus Giubiasco stünden damit die Mobilitätsaufenthalte von Erasmus+ in einem europäischen Betrieb offen30. Für Ständerat Benedikt Würth (Mitte) stehen die Kosten in keinem Verhältnis zur heutigen Schweizer Lösung, und «die Kosten kennen nur eine Richtung»31. 2025 kostete die Schweizer Lösung rund 55 Millionen Franken32. Die Seite Schweizer Beitrag und Kosten des Pakets schlüsselt diese Beträge auf.
Was offen bleibt
Das Stromabkommen wurde nicht beraten: Es ist auf die Wintersession vom 30. November bis 18. Dezember 2026 verschoben33. Die Seite Strom stellt die Streitfragen vor.
Die Reaktionen folgten den bekannten Linien. Die Grünliberalen fordern den Nationalrat auf, beim Ständemehr «Gegensteuer zu geben»34. Der Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Massnahme 14 bleibt, bekämpft aber die Zuwanderungsabgabe. Die SVP hält an ihrem Nein zum gesamten Paket fest.
Weiter geht es nun im Nationalrat. Seine Aussenpolitische Kommission (APK-N) tagt vom 19. bis 21. Oktober, am 5. und 6. November sowie vom 16. bis 18. November; die Staatspolitische Kommission (SPK-N) befasst sich am 12. und 13. November mit der Referendumsfrage35. Absehbare Differenzen betreffen die Form des Referendums, die Zuwanderungsabgabe, den Strafregisterauszug, die Massnahme 14 und Erasmus+. Und selbst wenn sich das Parlament einig ist, bleibt eine Frage: Wird die EU die Schweizer Verschärfungen als vereinbar mit dem Abkommen akzeptieren? Unser Artikel zum Fahrplan gibt einen Überblick über die nächsten Etappen.
Aktualisiert am 15.10.2026: Zahlen an die offiziellen Abstimmungsprotokolle angepasst, darunter die Gesamtabstimmung über die Stabilisierung (Protokoll 8570) und der Verfassungsbeschluss 26.425 (Protokoll 8572).
- 1Ständerat, Abstimmungsprotokoll 8568 Quelle Ständerat, Abstimmungsprotokoll 8572 Quelle
- 2Ständerat, Abstimmungsprotokoll 8570 Quelle
- 3Curia Vista, Geschäft 26.023 Quelle
- 4Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.1p. 1033
- 5SVP, 28.09.2026 Quelle
- 6RTS, 28.09.2026 Quelle
- 7SRF, 30.09.2026 Quelle
- 8SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle
- 9Offizielle Präsentation, Folie 37p. 38 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.5p. 1039
- 10Botschaft des Bundesratesp. 36
- 11FZA: Institutionelles Protokoll, Art. 5, Abs. 1p. 6 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 93 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.8p. 103
- 12Abstimmungsprotokoll 8568 Quelle
- 13Abstimmungsprotokoll 8572 Quelle
- 14SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle
- 15SPK-S, 27.03.2026 Quelle
- 16swissinfo, 29.09.2026 Quelle
- 17SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle
- 1820 Minuten, 01.10.2026 Quelle
- 19NZZ, Oktober 2026 Quelle
- 20SGB, 30.09.2026 Quelle
- 21Ständerat, Abstimmungsprotokoll 8558 Quelle
- 22Bundesbeschluss Stabilisierung, Art. 335l ORp. 78 Bundesbeschluss Stabilisierung, Art. 336a ORp. 80
- 23SGB, 30.09.2026 Quelle
- 24Abstimmungsprotokoll 8576 Quelle Abstimmungsprotokoll 8579 Quelle Abstimmungsprotokoll 8582 Quelle
- 25Bundesbeschluss Kredit Kohäsion, Art. 1p. 1 Bundesbeschluss Kredit Migration, Art. 1p. 1 Bundesbeschluss Zusatzkredit Kohäsion, Art. 1p. 1
- 26Abkommen Schweizer Beitrag, Anhang IIp. 20
- 27Botschaft des Bundesrates, Ziff. 3.1.1p. 1002
- 28Abstimmungsprotokoll 8586 Quelle
- 29Bundesbeschluss Kredit Erasmus+, Art. 1p. 1 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.8.7.2p. 597
- 30Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.8.2.4.2p. 574
- 3120 Minuten, 01.10.2026 Quelle
- 32Botschaft des Bundesrates, Ziff. 3.1.1p. 1002
- 33SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle
- 34GLP, 30.09.2026 Quelle
- 35Parlament, Sitzungsplanung APK-N Quelle