Die Abkommen · Paket Schweiz–EU (Bilaterale III)

Das Wichtigste zu jedem Abkommen

Neun Bereiche, ein einheitliches Raster: was sich ändert, Vorteile und Einschränkungen für die Schweiz, ein konkretes Beispiel und die offizielle Quelle.

Das Wichtigste zum Paket

Fünf Punkte, die von Abkommen zu Abkommen wiederkehren.

  1. Dynamische Rechtsübernahme

    In den Binnenmarktabkommen verpflichtet sich die Schweiz, künftige Entwicklungen des EU-Rechts, die in ihren Geltungsbereich fallen, «so rasch wie möglich» zu übernehmen.

    Die dynamische Rechtsübernahme Schritt für Schritt : Dynamische Rechtsübernahme
  2. Die Schweiz entscheidet in der EU nicht mit

    Die Schweiz ist kein EU-Mitglied: Sie hat weder Sitz noch Stimme im Rat der EU, keine Abgeordneten im Europäischen Parlament und kein Kommissionsmitglied.

    Wer verabschiedet die übernommenen Regeln? : Die Schweiz entscheidet in der EU nicht mit
  3. Streitfälle: Gemischter Ausschuss, Schiedsgericht, EuGH

    Ein Streitfall wird zuerst im besprochen; gibt es nach drei Monaten keine Lösung, kann jede Partei ein paritätisches anrufen, in das die Schweiz und die EU je einen Schiedsrichter ernennen.

    Die Streitbeilegung : Streitfälle: Gemischter Ausschuss, Schiedsgericht, EuGH
  4. Ausgleichsmassnahmen: Aussetzung von Vorteilen

    Hält sich die Schweiz nicht an einen Entscheid des Schiedsgerichts, etwa nachdem sie eine Rechtsübernahme abgelehnt hat, kann die EU Vorteile aus den Abkommen teilweise aussetzen, auch in einem anderen Binnenmarktabkommen als jenem des Streitfalls.

    Wenn das Volk Nein sagt: das Szenario : Ausgleichsmassnahmen: Aussetzung von Vorteilen
  5. Was das Paket die Schweiz kostet

    Laut Bundesrat verursacht das Paket für den Bundeshaushalt zusätzliche Ausgaben «im Umfang von rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr», ein Betrag, der im Jahr 2035 erreicht wird; über 90 Prozent gehen an die EU-Programme und an den regelmässigen Beitrag (Kohäsion und Migration).

    Was das Paket die Schweiz kostet : Was das Paket die Schweiz kostet
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Texte: Abkommen, Protokolle und Erklärungen, unterzeichnet am 2. März 2026 (EU-Programmabkommen: 10. November 2025)

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Seiten Rechtstexte

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EU-Rechtsakte von Beginn an übernommen

und ihre künftigen Weiterentwicklungen: Die Schweiz verpflichtet sich, sie zu übernehmen, ohne darüber mitzustimmen. Jede Übernahme erfordert einen Schweizer Entscheid, Referendum möglich; eine Ablehnung kann zu führen

Quellen: Texte der Abkommen, Protokolle und Erklärungen; Übersicht der EU-Rechtsakte des Pakets; , Art. 5-6.

9 Abkommen angezeigt

Vorteile und Einschränkungen stehen nebeneinander, mit gleichem Gewicht. Wertungen werden ihren Urhebern zugeschrieben («laut Bundesrat», «laut SVP» …). Massgebend sind die offiziellen Texte.

01

Institutionen und Finanzen

In­sti­tu­tio­nel­le Fragen

Übernahme des EU-Rechts im Takt seiner Entwicklung, Schiedsgericht bei Streitigkeiten, mögliche Ausgleichsmassnahmen bei einer Ablehnung.

Was sich ändert

  • Die Schweiz verpflichtet sich, Weiterentwicklungen des EU-Rechts in sechs Binnenmarktabkommen «so rasch wie möglich» zu übernehmen. Von Beginn an übernimmt das Paket 94 EU-Gesetzgebungsakte.
  • Sie hat zwei Jahre Zeit, um eine Übernahme zu genehmigen, und ein weiteres Jahr, wenn das Referendum ergriffen wird.
  • Ein Streit, den der Gemischte Ausschuss nicht innert drei Monaten löst, geht vor ein paritätisches Schiedsgericht. Dieses ersucht den (EuGH) um die Auslegung des EU-Rechts.

Vorteile für die Schweiz

  • Abkommen, die aktuell bleiben, ohne einseitige Blockade wie beim seit 2021, so der Bundesrat.
  • Keine Retorsionsmassnahmen mehr ausserhalb jedes Rahmens, wie bei der Börse oder bei Horizon, so der Bundesrat. Offizielle FAQ·S. 8 Mehr Rechtssicherheit laut economiesuisse, dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Schweizerischen Städteverband.
  • Den Streit entscheidet das Schiedsgericht, nicht der EuGH, so der Bundesrat. Faktenblatt Institutionelles·S. 4 Für SP, Grüne, Grünliberale und EVP schützt dieses Schiedsverfahren die Schweiz als «kleinere Partei» besser.

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

Im AlltagRevidiert die EU eine erfasste Regel, etwa zur Anerkennung von Diplomen, muss sich die Schweiz innert zwei Jahren entscheiden, mit einem Referendum innert drei. Lehnt das Volk ab, gilt die Regel in der Schweiz nicht. Diese Ablehnung kann neu zum Gemischten Ausschuss, zu einem Schiedsverfahren und danach zu Ausgleichsmassnahmen führen.Sicher

Kostenrund 1,4 Milliarden Franken pro JahrZusätzliche Ausgaben des Bundes für das ganze Paket, Grössenordnung des Bundesrates (erreicht 2035)

02

Arbeit und Bildung

Per­so­nen­frei­zü­gig­keit und Lohnschutz

Daueraufenthalt nach fünf Jahren Arbeit, Voranmeldung ausländischer Firmen in 4 Arbeitstagen, besserer Schutz der Arbeitnehmervertreter.

Was sich ändert

  • Nach fünf Jahren Arbeit in der Schweiz kann ein EU-Bürger ein beantragen; Rentner, Studenten und Grenzgänger nicht
  • Konkretisierte : Bei schwerwiegenden Schwierigkeiten kann die Schweiz allein ein Schiedsgericht anrufen und danach Schutzmassnahmen ergreifen
  • Voranmeldefrist für ausländische Firmen von 8 Kalendertagen auf 4 Arbeitstage verkürzt, nur in den von der Schweiz festgelegten Risikobranchen

Vorteile für die Schweiz

  • Laut Bundesrat war die teilweise Übernahme der die Bedingung, um die Personenfreizügigkeit zu behalten. Offizielle Studien halten das Freizügigkeitsabkommen für das wirtschaftlich wichtigste
  • Ausnahmen bleiben dauerhaft von der ausgenommen: drei beim Aufenthalt, vier bei der Entsendung von Arbeitnehmern und sechs bei der sozialen Sicherheit
  • Der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» wird im Abkommen verankert. Dank einer Non-Regression-Klausel muss die Schweiz künftige Regeln nicht übernehmen, die den Schutz entsandter Arbeitnehmer schwächen würden

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

  • Die Sozialhilfe kostet 56 bis 74 Millionen Franken mehr pro Jahr, vor allem für Kantone und Gemeinden. So schätzt es das Beratungsbüro Ecoplan im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM)
  • Der Bundesrat räumt ein, dass «gewisse Zugeständnisse gegenüber der EU» unvermeidlich waren: Voranmeldefrist, Kaution und keine Ausnahme bei den Spesen der Entsandten
  • Die Massnahme 14 wird von economiesuisse, dem Arbeitgeberverband, dem sgv, der FDP, der Mitte und den Grünliberalen abgelehnt; sie habe keinen Bezug zum Paket

Im AlltagEin Genfer Gipser erlebt, wie sein Konkurrent aus Hochsavoyen seine Baustellen vier Arbeitstage im Voraus anmeldet, statt acht Kalendertage. Dieser Konkurrent zahlt eine Kaution nur noch im Wiederholungsfall.Wahrscheinlich

Kosten48,34 Millionen Franken pro JahrBund, vor allem Abgeltung der Ausfälle bei den Studiengebühren während vier Jahren (2028–2030 (47,84 Millionen 2031, 2,44 Millionen 2032))

03

Mobilität und Energie

Land- und Luftverkehr

Züge in die Schweiz und Inlandflüge: Europäische Gesellschaften dürfen sie allein betreiben; die Schweizer Strassenregeln werden zu Ausnahmen im Vertrag.

Was sich ändert

  • Ein Bahnunternehmen aus der EU kann allein einen internationalen Zug in die Schweiz betreiben und dabei «nebenbei» Inlandstrecken verkaufen, sofern der Hauptzweck international bleibt.
  • Fünf Schweizer Absicherungen sind von der Übernahme des EU-Rechts ausgenommen: GA und Halbtax, reservierte Trassen, Vorrang des Taktfahrplans, Schweizer Löhne, Direktvergabe im grenzüberschreitenden Regionalverkehr.
  • Wo auf den Gleisen noch Kapazität frei ist, haben internationale Züge künftig Vorrang vor nicht geplanten Verstärkungszügen.

Vorteile für die Schweiz

  • Laut Bundesrat kann die Öffnung des internationalen Bahnverkehrs zusätzliche Verbindungen, tiefere Preise sowie weniger Flüge und Autofahrten bringen.
  • Neu: Fünf Schweizer Strassenregeln werden zu festgeschriebenen Ausnahmen im Vertrag. Dazu gehören die 40-Tonnen-Limite, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot, das und die Schwerverkehrsabgabe. Der Bundesrat will die Errungenschaften so «langfristig abgesichert» wissen.
  • Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) kann künftig den CO2-Ausstoss berücksichtigen, ohne dass das Abkommen neu verhandelt werden muss. Der Bundesrat sieht darin eine Stärkung der Verlagerung von der Strasse auf die Schiene.

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

  • Die Schweiz muss die Entwicklung des EU-Verkehrsrechts mitvollziehen, ausser bei den Ausnahmen; im Luftverkehr ist keine Ausnahme vorgesehen. Die SVP sieht darin einen Verlust an Souveränität.
  • Nicht geplante Verstärkungszüge verlieren ihren Vorrang. Der Kanton Schwyz fürchtet um die Stabilität des Fahrplans; SBB und VöV verlangen, die Auswirkungen zu beziffern.
  • Laut SEV muss die Kabotage auf der Schiene «wirksam begrenzt» werden. SP und Grüne halten den für zu schwach, weil er in einer Weisung des BAV und nicht in einem Gesetz geregelt ist.

Im AlltagEin Zürcher kann ein Billett Zürich–München, und sogar Zürich–St. Gallen, bei einer europäischen Bahn kaufen, die ohne die SBB fährt. Die Inlandstrecke ist nur erlaubt, wenn der Zug vor allem international bleibt.Wahrscheinlich

KostenKeine bezifferten direkten Kosten in den offiziellen Dokumenten

04

Wirtschaft und Handel

Technische Han­dels­hemm­nis­se

Das Abkommen über Industrieprodukte muss dem EU-Recht folgen, damit sich eine Blockade wie bei der Medtech nicht wiederholt; Schiedsgericht und Ausgleichsmassnahmen werden möglich.

Was sich ändert

  • Beide Parteien müssen neue EU-Regeln in den 20 erfassten Sektoren «so rasch wie möglich» integrieren; die Schweiz erlässt gleichwertige Regeln, ohne den Text zu kopieren.
  • Ein in der Schweiz ansässiger Hersteller kann die Pflichten erfüllen, die für ein in der EU ansässiges Unternehmen vorgesehen sind: kein Bevollmächtigter (ein gesetzlicher Vertreter in der EU) und keine Umetikettierung mehr, von Ausnahmen abgesehen.
  • Die Schweizer Behörden beteiligen sich an der Marktüberwachung im EU-Binnenmarkt, mit denselben Rechten wie ein Mitgliedstaat.

Vorteile für die Schweiz

  • Laut Bundesrat soll die Aktualisierungspflicht eine neue Blockade verhindern, wie sie bei den Medizinprodukten seit 2021 besteht.
  • Hersteller von Medizinprodukten könnten wieder auf einen Bevollmächtigten in der EU verzichten. Laut der Infras-Studie kostet die Blockade rund 70 Millionen Franken einmalig, danach 28 Millionen pro Jahr (unsichere Schätzung).
  • Das Abkommen deckt rund 105 Milliarden Franken an Exporten (2024) und 76 % der in die EU exportierten Schweizer Industrieprodukte ab.

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

  • Die Schweiz muss in den 20 Sektoren mit dem Tempo des EU-Rechts Schritt halten, ohne über diese Regeln abzustimmen. Die SVP meint, sie werde «de facto» EU-Recht anwenden.
  • Eine einzige Ausnahme von der dynamischen Rechtsübernahme: ein Teil der Fertigpackungen.
  • Die EU kann nachträglich bestreiten, dass eine Schweizer Regel gleichwertig ist, zuerst im Gemischten Ausschuss, dann vor dem Schiedsgericht.

Im AlltagEin Neuenburger Hersteller von Implantaten dürfte keinen Bevollmächtigten in der EU mehr brauchen und seine Produkte nicht mehr umetikettieren müssen. Zuerst muss der Gemischte Ausschuss das Kapitel «Medizinprodukte» aktualisieren.Wahrscheinlich

Kosten0,26 Millionen Franken, danach 0,06 Millionen pro JahrAbkommen über technische Handelshemmnisse (Bundeshaushalt) (2028, danach ab 2029)

05

Lebensmittel und Gesundheit

Le­bens­mit­tel und Land­wirt­schaft

Die Schweiz wendet neu die Lebensmittel-, Veterinär- und Pflanzenschutzregeln der EU an, Pflanzen und Pflanzenschutzmittel eingeschlossen, und erhält Zugang zum europäischen Warnsystem.

Was sich ändert

  • Ein «»: Die Schweiz wendet das EU-Recht für die gesamte Lebensmittelkette an. Das umfasst Lebensmittel pflanzlicher Herkunft und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.
  • Technische Vorschriften der EU-Kommission gelten in der Schweiz vorläufig ab dem Zeitpunkt, ab dem sie in der EU angewendet werden, noch vor dem formellen Beschluss des Gemischten Ausschusses.
  • Die Schweiz erhält Zugang zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und wird Vollmitglied des europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel (RASFF).

Vorteile für die Schweiz

  • Laut Bundesrat erhalten die Schweizer Behörden Warnungen zu gefährlichen Lebensmitteln gleichzeitig mit den Mitgliedstaaten. Die FRC begrüsst den Zugang zu EFSA und RASFF.
  • Laut Bundesrat, KdK und 15 Kantonen müssen Unternehmen Rezepturen und Verpackungen nicht mehr anpassen, um in der EU zu verkaufen.
  • Die Ausnahmen sichern die Schweizer Regeln zu GVO und Tierschutz. Dass die Angabe des Produktionslandes bestehen bleibt, wurde laut Bundesrat «über das Verhandlungsmandat hinaus» erreicht.

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

  • Die Schweiz übernimmt die Entwicklungen des EU-Lebensmittelrechts, ohne darüber abzustimmen. Eine Ablehnung geht an den Gemischten Ausschuss und ins Schiedsverfahren und kann zu Ausgleichsmassnahmen führen.
  • Will die Schweiz gegenüber Drittstaaten andere Einfuhrregeln anwenden, muss sie mit der EU eine Ausnahme aushandeln.
  • Kosten: 10,5 bis 12,3 Millionen Franken pro Jahr für den Bund und bis zu 24 Stellen. Sämtliche Kantone beanstanden die Mehrkosten zu ihren Lasten.

Im AlltagEin Gemüsebauer, der auf ein Mittel gegen einen neuen Schädling wartet, hängt künftig von einer gemeinsamen europäischen Bewertung ab, die eine Gruppe von Nachbarländern vornimmt (die «Zone Mitte»). Die Schweiz kann ein Mittel weiterhin ablehnen, und die Gebühren des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) werden steigen.Sicher

Kosten10,50 bis 12,30 Millionen Franken pro JahrLebensmittelsicherheit (Bundeshaushalt) (2028–2032)

06

Mobilität und Energie

Strom

Die Schweiz wird Teil des EU-Strombinnenmarkts: staatsvertraglich gesicherte Importe, freie Wahl des Lieferanten für alle Kunden.

Was sich ändert

  • Grenzüberschreitende Stromleitungen müssen offen bleiben, auch in einer Krise; die Schweiz nimmt an den europäischen Handelsplattformen teil.
  • Jeder Haushalt kann seinen Lieferanten wählen oder in der zu regulierten Preisen bleiben und auf Ende Jahr kostenlos dorthin zurückkehren.
  • Verteilnetzbetreiber mit mindestens 100'000 Kunden (15 bis 17 in der Schweiz) müssen ihr Netz vom Stromverkauf trennen, dürfen aber in öffentlicher Hand bleiben.

Vorteile für die Schweiz

  • Laut Bundesrat sind die Importe staatsvertraglich gesichert, namentlich im Winter und in Krisen.
  • Die Ecoplan-Studie schätzt die Handelsgewinne von 2030 bis 2050 auf 0,5 bis 1,2 Milliarden Franken pro Jahr, verglichen mit einem Szenario ohne Zusammenarbeit.
  • Laut Ecoplan könnten die Strompreise 2050 bis zu 14 % tiefer liegen als ohne Abkommen.

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

  • Die Schweiz übernimmt die Weiterentwicklung des EU-Strommarktrechts, ohne darüber abzustimmen. Eine Minderheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) sieht darin «ein inakzeptables Risiko».
  • Ende des Liefermonopols für kleine Kunden. Der SGB befürchtet «extreme Preisanstiege» und einen Abbau des Service public.
  • Konzessionen, Wasserzins und Heimfallrecht sind durch keine ausdrückliche Klausel geschützt, nur durch den Geltungsbereich des Abkommens. Wallis, Glarus, Tessin und die Bergkantone verlangen mehr Rechtssicherheit.

Im AlltagEin Haushalt kann erstmals seinen Stromlieferanten wählen, was heute erst ab 100 MWh pro Jahr möglich ist. Er kann auf Ende Jahr kostenlos in den regulierten Tarif zurückkehren.Sicher

Kosten0,90 Millionen Franken, danach 1,65 Millionen pro JahrStromabkommen (Bundeshaushalt) (2027, danach ab 2028)

07

Lebensmittel und Gesundheit

Gesundheit

Die Schweiz tritt dem europäischen Gesundheitswarnsystem und dem ECDC bei, ohne Stimmrecht, und entscheidet weiterhin allein über gesundheitspolitische Massnahmen.

Was sich ändert

  • Ständiger Zugang zum Frühwarn- und Reaktionssystem der EU (EWRS), über das sich die Staaten gegenseitig Gesundheitsbedrohungen melden. Die Schweiz ist seit August 2023 davon ausgeschlossen.
  • Teilnahme am Gesundheitssicherheitsausschuss der EU und am Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), ohne Stimmrecht.
  • Freiwillige Möglichkeit, an gemeinsamen Beschaffungen von Impfstoffen oder Material teilzunehmen.

Vorteile für die Schweiz

  • Laut Bundesrat wird die Schweiz sofort informiert, wenn in einem Nachbarland ein Virus zirkuliert, statt eines Zugangs, der «vom Wohlwollen der EU» abhängt.
  • Die Schweiz bleibt zuständig, gesundheitliche Notlagen auf ihrem Gebiet festzustellen und zu bewältigen.
  • Laut Bundesrat können Schweizer Fachleute ihre Daten mit dem ECDC vergleichen, zum Beispiel zur Antibiotikaresistenz.

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

  • Rund 5 Millionen Franken pro Jahr für das ECDC, dazu rund 3 Millionen pro Jahr Eigenaufwand für das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
  • Eine Teilnahme am EU-Gesundheitsprogramm 2028–2034, geschätzt auf rund 20 Millionen pro Jahr, ist noch nicht beschlossen.
  • Kein Stimmrecht in den europäischen Gremien und keine Stimme bei den EU-Regeln, welche die Schweiz übernehmen wird.

Im AlltagEin Arzt in der Praxis oder ein Labor muss rund sieben Krankheitserreger mehr melden, um sich der europäischen Überwachung anzugleichen. Die Schweizer Daten zu Infektionskrankheiten werden an die EU übermittelt.Wahrscheinlich

Kostenrund 5 Millionen Franken pro JahrBeteiligung am ECDC, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ab Inkrafttreten)

08

Arbeit und Bildung

EU-Programme und Weltraum

Die Schweiz wird wieder an den europäischen Forschungsprogrammen und ab 2027 an den Bildungsprogrammen assoziiert, gegen einen BIP-basierten Beitrag.

Was sich ändert

  • Assoziierung an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe, vorläufig angewendet seit dem 1. Januar 2025; Rückkehr zu ITER seit dem 1. Januar 2026
  • Volle Assoziierung an Erasmus+ ab dem 1. Januar 2027, sofern das Parlament 192,6 Millionen Franken bewilligt und Movetia, die Schweizer Agentur für Austausch und Mobilität, akkreditiert wird
  • Beitrag berechnet nach dem Anteil des Schweizer BIP am BIP der EU (4,82 % in den Jahren 2025–2026), plus Teilnahmegebühren, bezahlt in Euro

Vorteile für die Schweiz

  • Forscher in der Schweiz können wieder Projekte koordinieren und Einzelstipendien erhalten, die ihnen von 2021 bis 2024 verschlossen waren. Das sind jene des Europäischen Forschungsrats (ERC), die Mobilitätsstipendien Marie Skłodowska-Curie (MSCA) und die Förderung des Europäischen Innovationsrats (EIC)
  • Laut Bundesrat entspricht der finanzielle Rückfluss an Forscher in der Schweiz historisch «in etwa» den geleisteten Beiträgen
  • Laut der BSS-Studie im Auftrag des SBFI hätte die Assoziierung «viele Vorteile»; «Nachteile konnten wir keine feststellen»

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

  • Kosten: laut Botschaft rund 663 Millionen Franken an die EU für die Forschung und 176,1 Millionen für Erasmus+ im Jahr 2027
  • Nach 2027 ist nichts gesichert: Es braucht ein neues Protokoll, einen neuen Kredit und die Zustimmung der EU
  • In der Regel kein Stimmrecht in den Programmausschüssen. Über die EUSPA bezahlt die Schweiz auch einen Anteil an Copernicus, ohne daran teilzunehmen

Im AlltagEin Lernender aus Giubiasco erhält ab 2027 Zugang zu allen Erasmus+-Aktivitäten, statt heute zu rund einem Drittel. Seine Schule kann europäische Projekte koordinieren.Hängt von der Umsetzung ab

Kosten682,05 Millionen FrankenHorizon-Paket: Horizon Europe, Euratom, ITER und Digital Europe (Bundeshaushalt, nationale Kosten eingeschlossen; Beitrag an die EU: 663,1 Millionen) (2027)

09

Institutionen und Finanzen

Schweizer Beitrag und Kosten des Pakets

Vertraglich festgelegter Beitrag: 350 Millionen pro Jahr ab 2030; Gesamtkosten des Pakets: rund 1,4 Milliarden pro Jahr im Jahr 2035.

Was sich ändert

  • Regelmässiger, verbindlicher und wiederkehrender Beitrag: 350 Millionen Franken pro Jahr von 2030 bis 2036, davon 308 für die Kohäsion und 42 für die Migration
  • Einmalige zusätzliche Verpflichtung für die Zeit von Ende 2024 bis 2029. Sie beträgt höchstens 1'090 Millionen, wenn das Paket am 1.1.2028 in Kraft tritt, und 650 Millionen bei Inkrafttreten am 1.1.2030
  • Künftige Beträge: vorheriger Betrag, an die Teuerung angepasst, mit einem politischen Spielraum von höchstens 10 % nach oben oder unten

Vorteile für die Schweiz

  • Laut Bundesrat schützt ein vertraglich festgelegter Betrag vor höheren Forderungen: Die EU verlangte über 520 Millionen pro Jahr
  • Das Geld fliesst nicht ins EU-Budget: Die Schweiz wählt die Projekte mit den Partnerländern aus und kann die Zahlungen bei Korruption aussetzen
  • Die Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates erachtet die Höhe des Beitrags «verglichen mit den Beiträgen anderer Nicht-EU-Mitglieder als angemessen»

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

  • Die Schweiz entscheidet nicht mehr allein, ob und in welcher Höhe sie einen Beitrag leistet: Beides ist durch eine Formel im Vertrag festgelegt
  • Die Zahlungen steigen bis 2037 auf rund 613 Millionen Franken, weil sich die einmalige Verpflichtung und der erste Beitrag überlagern
  • SVP und EDU lehnen den Beitrag ab; die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete lehnt seine Höhe ab

Im AlltagDer Beitrag an die weniger wohlhabenden EU-Länder wird zu einer vertraglichen Pflicht: 350 Millionen Franken pro Jahr ab 2030. Bisher waren es durchschnittlich rund 130 Millionen pro Jahr. Das Parlament legt die Höhe nicht mehr allein fest.Sicher

Kosten350 Millionen Franken pro JahrRegelmässiger Beitrag: 308 Millionen für die Kohäsion und 42 für die Migration (2030–2036)

Wei­ter­füh­rend

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