Abkommen 04 von 9 · Wirtschaft und Handel

Technische Han­dels­hemm­nis­se

Das Abkommen über Industrieprodukte muss dem EU-Recht folgen, damit sich eine Blockade wie bei der Medtech nicht wiederholt; Schiedsgericht und Ausgleichsmassnahmen werden möglich.

Aktualisiert am Hauptquelle Faktenblatt Handelshemmnisse

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Was sich ändert

Vorteile für die Schweiz

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

Im AlltagEin Neuenburger Hersteller von Implantaten dürfte keinen Bevollmächtigten in der EU mehr brauchen und seine Produkte nicht mehr umetikettieren müssen. Zuerst muss der Gemischte Ausschuss das Kapitel «Medizinprodukte» aktualisieren.Wahrscheinlich MRA: Änderungsprotokoll·Art. 2 Ziff. 1·S. 7 Botschaft des Bundesrates·S. 483

Was das Paket die Schweiz kostet

  • 0,26 Millionen Franken, danach 0,06 Millionen pro JahrAbkommen über technische Handelshemmnisse (Bundeshaushalt) · 2028, danach ab 2029 Botschaft des Bundesrates·S. 1004

Alle Kosten des Pakets

Das Wichtigste zum Paket

  1. Dynamische Rechtsübernahme

    In den Binnenmarktabkommen verpflichtet sich die Schweiz, künftige Entwicklungen des EU-Rechts, die in ihren Geltungsbereich fallen, «so rasch wie möglich» zu übernehmen.

    Die dynamische Rechtsübernahme Schritt für Schritt : Dynamische Rechtsübernahme
  2. Die Schweiz entscheidet in der EU nicht mit

    Die Schweiz ist kein EU-Mitglied: Sie hat weder Sitz noch Stimme im Rat der EU, keine Abgeordneten im Europäischen Parlament und kein Kommissionsmitglied.

    Wer verabschiedet die übernommenen Regeln? : Die Schweiz entscheidet in der EU nicht mit
  3. Streitfälle: Gemischter Ausschuss, Schiedsgericht, EuGH

    Ein Streitfall wird zuerst im Gemischten Ausschuss besprochen; gibt es nach drei Monaten keine Lösung, kann jede Partei ein paritätisches Schiedsgericht anrufen, in das die Schweiz und die EU je einen Schiedsrichter ernennen.

    Die Streitbeilegung : Streitfälle: Gemischter Ausschuss, Schiedsgericht, EuGH

Die weiteren Kernpunkte des Pakets

Im Detail

7 Rubriken · Quellen Seite für Seite

Der Text

Das Ab­kom­men über tech­ni­sche Han­dels­hemm­nis­se stammt von 1999. Man nennt es MRA, nach dem eng­li­schen «Mu­tu­al Re­co­gni­ti­on Agree­men­t», also Ab­kom­men über die ge­gen­sei­ti­ge An­er­ken­nung. Sein Grund­satz: Ein Pro­dukt, das einmal in der Schweiz oder in der EU ge­prüft wurde, kann auf beiden Seiten ver­kauft werden. Man spricht von Kon­for­mi­täts­be­wer­tung: Prü­fun­gen oder eine Zer­ti­fi­zie­rung be­le­gen, dass das Pro­dukt die Vor­schrif­ten ein­hält.

Das MRA deckt 20 Sek­to­ren ab: Ma­schi­nen, Me­di­zin­pro­duk­te, elek­tri­sche Geräte, Bau­pro­duk­te, Auf­zü­ge, Gute Her­stel­lungs­pra­xis für Arz­nei­mit­tel usw. Das ent­spricht 76 % der in die EU ex­por­tier­ten Schwei­zer In­dus­trie­pro­duk­te1, also rund 105 Mil­li­ar­den Fran­ken an Ex­por­ten im Jahr 20242.

Das Aus­gangs­pro­blem

Bisher ver­pflich­te­te nichts dazu, das Ab­kom­men zu ak­tua­li­sie­ren, wenn die EU ihre Regeln än­der­te. Seit Mai 2021 ver­wei­gert die EU dies für die Me­di­zin­pro­duk­te. Schwei­zer Her­stel­ler von Im­plan­ta­ten oder In­stru­men­ten werden wie solche aus einem Dritt­staat be­han­delt3.

Was das Paket ändert

Ak­tua­li­sie­rungs­pflicht. Für das MRA gilt neu die dy­na­mi­sche Rechts­über­nah­me. Der Ge­misch­te Aus­schuss, das ge­mein­sa­me Organ Schweiz–EU, das das Ab­kom­men ver­wal­tet, muss neue EU-Regeln «so rasch wie mög­lich» in­te­grie­ren4. Er ent­schei­det wei­ter­hin im Kon­sens. Laut Bun­des­rat «wäre eine Si­tua­ti­on wie die feh­len­de Ak­tua­li­sie­rung des MRA im Be­reich der Me­di­zin­pro­duk­te seit 2021 somit nicht mehr mög­lich»5.

In der EU be­schlos­se­ne Regeln. Die Regeln, denen die Schweiz folgen wird, werden von den In­sti­tu­tio­nen der EU ver­ab­schie­det. Die Schweiz stimmt dort nicht mit: Sie hat weder einen Sitz im Rat der EU noch Ab­ge­ord­ne­te im Eu­ro­päi­schen Par­la­ment. Ihre Fach­leu­te werden vorher kon­sul­tiert6.

Gleich­wer­tig­keit, keine Kopie. Die Schweiz «er­lässt oder be­häl­t» Regeln, die das­sel­be Er­geb­nis er­rei­chen wie die EU-Regeln. Sie muss den Text nicht wort­wört­lich über­neh­men7.

Eine Aus­nah­me. Ein Teil der Fer­tig­pa­ckun­gen (Pro­duk­te, die im Voraus in einer festen Menge ver­packt werden) bleibt von der dy­na­mi­schen Rechts­über­nah­me aus­ge­nom­men, weil sich die Schweiz hier nicht an­glei­chen will8.

Er­leich­te­run­gen für Un­ter­neh­men. Eine Pflicht, die für ein «in der EU nie­der­ge­las­se­nes» Un­ter­neh­men vor­ge­se­hen ist, kann von einem in der Schweiz nie­der­ge­las­se­nen Un­ter­neh­men er­füllt werden und um­ge­kehrt. Es braucht keinen Be­voll­mäch­tig­ten mehr, also den ge­setz­li­chen Ver­tre­ter, den ein aus­län­di­scher Her­stel­ler be­zeich­nen muss, und keine Um­eti­ket­tie­rung, von Aus­nah­men je nach Sektor ab­ge­se­hen9.

Markt­über­wa­chung. Die Schwei­zer Be­hör­den be­tei­li­gen sich an der Über­wa­chung be­reits ver­kauf­ter Pro­duk­te, mit den­sel­ben Rech­ten und Pflich­ten wie ein Mit­glied­staat10.

Arz­nei­mit­tel. Die Schweiz erhält Be­ob­ach­ter­sta­tus in der Gruppe der In­spek­to­ren für die Gute Her­stel­lungs­pra­xis. Der Eu­ro­päi­schen Arz­nei­mit­tel-Agen­tur tritt sie nicht bei11.

Strei­tig­kei­ten. Heute kann nur der Ge­misch­te Aus­schuss, der im Kon­sens ent­schei­det, einen Streit bei­le­gen12. Findet er innert drei Mo­na­ten keine Lösung, kann neu jede Partei ein Schieds­ge­richt an­ru­fen13. Wird dessen Ent­scheid nicht um­ge­setzt, kann die andere Partei Aus­gleichs­mass­nah­men er­grei­fen. Das ist die teil­wei­se Aus­set­zung von Vor­tei­len, im MRA oder in einem an­de­ren Bin­nen­markt­ab­kom­men. Sie muss ver­hält­nis­mäs­sig sein, unter der Kon­trol­le des Schieds­ge­richts14.

Zu Beginn wird kein Schwei­zer Gesetz ge­än­dert und keine neue EU-Regel ins MRA über­nom­men: Die Än­de­rung be­trifft die künf­ti­gen Ak­tua­li­sie­run­gen15. Für alle Ab­kom­men zu­sam­men über­nimmt das Paket Schweiz–EU von Beginn an 94 EU-Ge­setz­ge­bungs­ak­te16.

Verbreitete Irrtümer

  • «Das MRA zwingt die Schweiz, die EU-Regeln zur künstlichen Intelligenz oder zur Nachhaltigkeit zu übernehmen.» Falsch: Betroffen sind nur die 20 Produktsektoren17.
  • «Das Paket löst das Problem der Medtech sofort.» Nicht automatisch: Es braucht einen technischen Beschluss des Gemischten Ausschusses, vorgesehen auf das Inkrafttreten hin18.
  • «Die Blockade von 2021 war eine Katastrophe für die Gesundheitsversorgung.» Nein, laut der Infras-Studie, die Kosten, eine kleinere Produktauswahl und zwei Verlagerungen feststellt19. Für die ganze Branche schätzt Infras die Kosten der Blockade auf rund 70 Millionen Franken einmalig, danach 28 Millionen pro Jahr. Den grössten Teil tragen die Importeure20.
  1. 1Faktenblatt Handelshemmnissep. 1 
  2. 2Botschaft des Bundesratesp. 472 
  3. 3Botschaft des Bundesratesp. 472 Faktenblatt Handelshemmnissep. 1 
  4. 4MRA: Institutionelles Protokoll, Art. 5p. 4 
  5. 5Botschaft des Bundesratesp. 472 
  6. 6Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 94 
  7. 7MRA: Institutionelles Protokoll, Art. 5 Abs. 2p. 4 
  8. 8MRA: Änderungsprotokoll, Art. 1p. 1 Botschaft des Bundesratesp. 477 
  9. 9MRA: Änderungsprotokoll, Art. 2 Ziff. 1p. 7 
  10. 10Botschaft des Bundesratesp. 482 
  11. 11MRA: Änderungsprotokoll, Art. 2 Ziff. 5p. 10 
  12. 12Botschaft des Bundesratesp. 473 
  13. 13MRA: Institutionelles Protokoll, Art. 10, Abs. 2p. 6 
  14. 14MRA: Institutionelles Protokoll, Art. 11p. 7 
  15. 15Botschaft des Bundesratesp. 484 Übersicht der EU-Rechtsaktep. 4 
  16. 16Faktenblatt Institutionellesp. 3 
  17. 17Offizielle FAQp. 24 
  18. 18Botschaft des Bundesratesp. 483 
  19. 19Infras-Studie Medizinproduktep. 5 Infras-Studie Medizinproduktep. 34 
  20. 20Infras-Studie Medizinproduktep. 30 

Vorher / nachher

ThemaHeuteMit dem Paket
Aktualisierung des Abkommens
Keine Pflicht; Blockade bei den Medizinprodukten seit 2021
Pflicht für beide Parteien
Schweizer Hersteller von Medizinprodukten
Wie ein Drittstaat behandelt: Bevollmächtigter in der EU, Umetikettierung
Erwartete Rückkehr der Anerkennung nach einem Beschluss des Gemischten Ausschusses
EU-Hersteller, der in der Schweiz verkauft
Muss einen Schweizer Bevollmächtigten bezeichnen
Der in der EU niedergelassene Bevollmächtigte dürfte wieder genügen
Überwachung gefährlicher Produkte
Swissmedic vom europäischen Austausch über Medizinprodukte ausgeschlossen
Beteiligung wie ein Mitgliedstaat
Streitigkeiten
Gemischter Ausschuss, im Konsens
Gemischter Ausschuss, nach drei Monaten Schiedsgericht

Quellen der Tabelle:1.

  1. 1MRA: Institutionelles Protokoll, Art. 5p. 4 Botschaft des Bundesratesp. 483 MRA: Änderungsprotokoll, Anhang 1 Art. 4p. 7 Infras-Studie Medizinproduktep. 24 Faktenblatt Handelshemmnissep. 2 Botschaft des Bundesratesp. 473 MRA: Institutionelles Protokoll, Art. 10, Abs. 2p. 6 

Im Alltag

Grad der Gewissheit:SicherWahrscheinlichHängt von der Umsetzung ab
  • Ein Medtech-KMU-Chef in Neuenburg

    Er exportiert Implantate nach Frankreich und Deutschland. Seit dem 26. Mai 2021 muss er einen Bevollmächtigten in der EU bezeichnen und seine Produkte umetikettieren. Rund 50 Hersteller, also 10 %, mussten sogar die Konformitätsbewertungsstelle wechseln1. Die Infras-Studie stellt bei einer nicht repräsentativen Stichprobe von 14 Herstellern durchschnittliche einmalige Kosten von 168'000 Franken fest. Bei der Hälfte der Hersteller liegen sie unter 65'000 Franken, und der Bevollmächtigte macht rund 55 % dieser Kosten aus2. Mit dem Paket dürfte dieser Bevollmächtigte wieder überflüssig werden, sobald der Gemischte Ausschuss das Kapitel aktualisiert hat3.

    Wahrscheinlich
  • Ein Waadtländer Spital und ein feh­ler­haf­ter Herz­schritt­ma­cher

    Die Schweizer Behörden können sich wie jene eines Mitgliedstaats am Informationsaustausch der EU zur Überwachung bereits verkaufter Produkte beteiligen. Seit 2021 ist Swissmedic für die Medizinprodukte von diesem Austausch ausgeschlossen. Mit dem Zugang könnte sie rascher auf den Rückruf eines unsicheren Produkts reagieren4. Seit der Blockade mussten Spitäler Produkte ersetzen, die vom Schweizer Markt verschwunden waren5.

    Wahrscheinlich
  • Ein Importeur von Me­di­zin­pro­duk­ten in Zug

    Seit 2021 dient er oft als Schweizer Bevollmächtigter für seine europäischen Lieferanten. Seine durchschnittlichen Kosten: 129'000 Franken einmalig, danach 76'000 Franken pro Jahr, mit grossen Unterschieden (Median von 15'000 Franken bei den einmaligen Kosten)6. Wird das Abkommen aktualisiert, dürfte diese Pflichtrolle wegfallen7.

    Wahrscheinlich
  • Ein Hersteller von Werk­zeug­ma­schi­nen für die Optik

    Das ist das Beispiel aus dem Faktenblatt des Bundesrates: ein Unternehmen, das rund 80 % seines Umsatzes im Export erzielt, vor allem in Italien und Deutschland8. Ändert die EU ihre Regeln für Maschinen, wird die Schweiz gleichwertige Regeln erlassen müssen. Der Gemischte Ausschuss wird die Neuerung «so rasch wie möglich» integrieren9. Wirtschaftskreise verlangen für Maschinen und Bauprodukte Lösungen noch vor dem Inkrafttreten des Pakets10.

    Hängt von der Umsetzung ab
  1. 1Infras-Studie Medizinproduktep. 18 
  2. 2Infras-Studie Medizinproduktep. 18 
  3. 3Botschaft des Bundesratesp. 483 
  4. 4Botschaft des Bundesratesp. 482 Faktenblatt Handelshemmnissep. 2 
  5. 5Infras-Studie Medizinproduktep. 46 
  6. 6Infras-Studie Medizinproduktep. 24 
  7. 7MRA: Änderungsprotokoll, Anhang 1 Art. 4p. 7 
  8. 8Faktenblatt Handelshemmnissep. 2 
  9. 9MRA: Institutionelles Protokoll, Art. 5p. 4 Botschaft des Bundesratesp. 472 
  10. 10Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 53 

Was sich für das Funk­tio­nie­ren der Schweiz ändert

Sou­ve­rä­ni­tät

Die Schweiz schreibt ihre Regeln selbst, muss aber in den 20 Sektoren mit dem Tempo der EU Schritt halten, ohne über die EU-Regeln abzustimmen1. Das Schweizer Recht wird im Abkommen nicht mehr aufgelistet: Es ist an der EU, eine Gleichwertigkeit, die sie für ungenügend hält, nachträglich zu bestreiten2.

Verwaltung

12 Bundesämter, 13 Gesetze und 51 Verordnungen sind betroffen. Das SECO plant eine zusätzliche Stelle, eine Stelle bei der Mission in Brüssel und 250'000 Franken für ein Monitoringsystem3.

Kantone

Laut Bundesrat keine direkten Auswirkungen4.

Direkte Demokratie

Das MRA gehört zum Bundesbeschluss Nr. 1, «Stabilisierung»5. Der Bundesrat unterstellt ihn dem fakultativen Referendum6. Der Ständerat hat diesen Beschluss mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen7. Er hat ein obligatorisches Referendum «sui generis» mit vorgezogen (23 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen)8. Zudem hat er eine Verfassungsänderung beschlossen (23 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen)9. Der Nationalrat hat noch nicht entschieden. Jede künftige Anpassung des Schweizer Rechts folgt den üblichen Verfahren, einschliesslich Referendum.

Gerichte

Ein Streit geht an den Gemischten Ausschuss und kann danach vor ein Schiedsgericht gelangen. Ausgleichsmassnahmen gibt es nur, wenn dessen Entscheid nicht umgesetzt wird10.

Kosten

Für den Bund kostet das MRA 0,26 Millionen Franken im Jahr 2028, danach 0,06 Millionen pro Jahr11. Für das ganze Paket schätzt der Bundesrat die zusätzlichen Ausgaben auf «rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr», erreicht 203512.
  1. 1MRA: Institutionelles Protokoll, Art. 5p. 4 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 94 
  2. 2Botschaft des Bundesratesp. 479 
  3. 3Botschaft des Bundesratesp. 485 Botschaft des Bundesratesp. 484 
  4. 4Botschaft des Bundesratesp. 485 
  5. 5Bundesbeschluss Stabilisierung, Art. 1p. 1 
  6. 6Botschaft des Bundesratesp. 490 
  7. 7Abstimmungsprotokoll 8570, 30.09.2026 Quelle 
  8. 8Abstimmungsprotokoll 8568, 30.09.2026 Quelle 
  9. 9Abstimmungsprotokoll 8572, 30.09.2026 Quelle 
  10. 10MRA: Institutionelles Protokoll, Art. 10, Abs. 2p. 6 MRA: Institutionelles Protokoll, Art. 11p. 7 
  11. 11Botschaft des Bundesratesp. 1004 
  12. 12Botschaft des Bundesrates, Ziff. 3.1.1p. 1002 

Pro und Contra

Jede Position wird ihren Urhebern zugeschrieben und mit den Texten verknüpft. Beide Spalten haben das gleiche Gewicht.

Argumente der Befürworter

  • Bundesrat

    Die Aktualisierung wird verpflichtend, was eine neue Blockade verhindern soll; der Zugang zur Marktüberwachung stärkt die Patientensicherheit1.

  • KdK und 12 Kantone

    Das Abkommen ist wichtig für Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen; Freiburg und Waadt begrüssen die Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung2.

  • Die Mitte, Grüne, GLP, SP

    dafür; die SP betont das Interesse der Konsumenten, die Mitte begrüsst die Methode der Gleichwertigkeit3.

  • economiesuisse, Swissmem, scienceindustries, Interpharma, Swiss Medtech, H+, sgv

    dafür; Swiss Medtech will den direkten Zugang wie vor 2021 zurück4.

  • kf, FER, GEM

    Das Abkommen hilft im Kampf gegen die «Hochpreisinsel»5.

Argumente der Gegner

  • SVP

    Die Bedeutung des MRA werde gemessen an den institutionellen Kosten überschätzt; die dynamische Rechtsübernahme garantiere die Aktualisierung nicht; ein anderswo beschlossener Ausgleich könnte das MRA treffen6.

  • Autonomiesuisse und Pro Suisse

    lehnen die Protokolle ab7.

  • Vorbehalte von Befürwortern:

  • scienceindustries

    kritisiert das Risiko sachfremder Ausgleichsmassnahmen und hätte es vorgezogen, dass das Schweizer Recht aufgelistet bleibt8.

  • KdK

    bedauert, dass es bei den Medizinprodukten keine sofortige Aktualisierung gibt9.

  • KMU-Forum

    Die Gleichwertigkeit dürfe nicht dazu dienen, einen «Swiss Finish», also zusätzliche Schweizer Anforderungen, einzuführen10.

  1. 1Faktenblatt Handelshemmnissep. 1 
  2. 2Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 51 
  3. 3Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 51 
  4. 4Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 51 
  5. 5Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 51 
  6. 6Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 51 
  7. 7Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 53 
  8. 8Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 53 
  9. 9Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 53 
  10. 10Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 53 

Offene Punkte

  1. Zeitplan für die Medtech: Das Datum des Beschlusses des Gemischten Ausschusses zum Kapitel «Medizinprodukte» ist nicht bekannt Faktenblatt Handelshemmnisse·S. 1 Offizielle FAQ·S. 24.
  2. Neue EU-Maschinenverordnung: Sie gilt grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027. Dieses Datum stammt aus einer Quelle ausserhalb der offiziellen Dokumente und ist noch zu bestätigen. Gilt sie vor dem Paket, könnte auch das Kapitel «Maschinen» blockiert werden Ergebnisbericht Vernehmlassung·S. 53.
  3. Zahl von Swiss Medtech (1'200 von 5'000 Lieferanten): Sie stammt von der Branche und wurde nicht unabhängig überprüft Offizielle FAQ·S. 24.
  4. Infras-Studie: Stichprobe von 14 Herstellern und 11 bis 12 Importeuren; der Autor betont die grosse Unsicherheit Infras-Studie Medizinprodukte·S. 50. Ein Drittel der befragten Hersteller hat eine Verlagerung erwogen, zwei haben sie vollzogen Infras-Studie Medizinprodukte·S. 34.

Quellen

Offizielle Dokumente zu diesem Thema, in deutscher Fassung, soweit vorhanden.

  1. Faktenblatt HandelshemmnisseFaktenblatt: Technische Handelshemmnisse (MRA)13. März 2026 · PDF, 2 Seiten
  2. Botschaft des BundesratesBotschaft über das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»13. März 2026 · PDF, 1086 Seiten
  3. Offizielle FAQFragenkatalog13. März 2026 · PDF, 42 Seiten
  4. Ergebnisbericht VernehmlassungPaket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»: Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens13. März 2026 · PDF, 129 Seiten
  5. MRA: ÄnderungsprotokollÄnderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen13. März 2026 · PDF, 13 Seiten
  6. MRA: Institutionelles ProtokollInstitutionelles Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen13. März 2026 · PDF, 31 Seiten
  7. Bundesbeschluss StabilisierungBundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III)13. März 2026 · PDF, 91 Seiten
  8. Übersicht der EU-RechtsakteÜbersicht EU-Gesetzgebungsakte Paket Schweiz–EU13. März 2026 · PDF, 21 Seiten
  9. Infras-Studie MedizinprodukteInfras «Vertiefungsstudie MRA – Fallbeispiel Medizinprodukte»14. Februar 2025 · PDF, 57 Seiten

Häufige Fragen

Was ist das MRA zwischen der Schweiz und der EU?

Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) erlaubt es, ein Industrieprodukt nur einmal zertifizieren zu lassen, um es in der Schweiz und in der EU zu verkaufen. Es umfasst 20 Sektoren, etwa Maschinen, elektrische Geräte oder Medizinprodukte Faktenblatt Handelshemmnisse·S. 1.

Mit dem Assistenten vertiefen
Warum sind Schweizer Medizinprodukte in der EU blockiert?

Seit Mai 2021 verweigert die EU die Aktualisierung des Kapitels «Medizinprodukte», weil keine Einigung bei den institutionellen Fragen besteht. Schweizer Hersteller werden wie solche aus einem Drittstaat behandelt Faktenblatt Handelshemmnisse·S. 1 Botschaft des Bundesrates·S. 473.

Mit dem Assistenten vertiefen
Lösen die Bilateralen III das Problem der Medtech?

Das Paket verpflichtet dazu, das Abkommen aktuell zu halten. Die Anerkennung muss danach durch einen technischen Beschluss des Gemischten Ausschusses wiederhergestellt werden; dieser ist auf das Inkrafttreten hin vorgesehen MRA: Institutionelles Protokoll·Art. 5·S. 4 Botschaft des Bundesrates·S. 483.

Mit dem Assistenten vertiefen
Wie übernimmt die Schweiz neue EU-Normen?

Sie erlässt gleichwertige Regeln, die dasselbe Ergebnis erreichen wie die EU-Regeln, ohne den Text zu kopieren. Der Gemischte Ausschuss nimmt sie dann «so rasch wie möglich» ins Abkommen auf MRA: Institutionelles Protokoll·Art. 5 Abs. 2·S. 4.

Mit dem Assistenten vertiefen
Welchen EU-Regeln folgt das MRA?

Nur jenen der 20 Produktsektoren, etwa Maschinen oder Medizinprodukte. Die EU-Regeln zur künstlichen Intelligenz, zur Entwaldung oder zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gehören nicht dazu Offizielle FAQ·S. 24.

Mit dem Assistenten vertiefen
Was passiert bei einem Streit über das MRA?

Der Streit geht zuerst an den Gemischten Ausschuss. Gibt es nach drei Monaten keine Lösung, kann jede Partei ein Schiedsgericht anrufen. Wird dessen Entscheid nicht umgesetzt, kann die andere Partei Vorteile teilweise aussetzen, im MRA oder in einem anderen Binnenmarktabkommen. Diese Ausgleichsmassnahmen müssen verhältnismässig sein MRA: Institutionelles Protokoll·Art. 10, Abs. 2·S. 6 MRA: Institutionelles Protokoll·Art. 11·S. 7.

Mit dem Assistenten vertiefen
Wie viel hat die Blockade bei den Medizinprodukten gekostet?

Laut der Infras-Studie rund 70 Millionen Franken einmalige Kosten und 28 Millionen pro Jahr für Hersteller und Importeure. Der Autor bezeichnet diese Ergebnisse als sehr unsicher Infras-Studie Medizinprodukte·S. 30.

Mit dem Assistenten vertiefen
Fehlte es Schweizer Patienten seit 2021 an Medizinprodukten?

Infras hat keine kritische Entwicklung für die Patientensicherheit festgestellt. Der Bundesrat hält fest, dass gewisse Produkte vorübergehend nicht verfügbar waren und ersetzt werden mussten Infras-Studie Medizinprodukte·S. 5 Botschaft des Bundesrates·S. 488.

Mit dem Assistenten vertiefen
Welche Rolle erhält die Schweiz bei der Kontrolle von Arzneimitteln?

Sie erhält Beobachterstatus in der Gruppe der Inspektoren für die Gute Herstellungs- und Vertriebspraxis. Der Europäischen Arzneimittel-Agentur tritt sie nicht bei MRA: Änderungsprotokoll·Art. 2 Ziff. 5·S. 10.

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Wei­ter­füh­rend

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