Abkommen 06 von 9 · Mobilität und Energie

Strom

Die Schweiz wird Teil des EU-Strombinnenmarkts: staatsvertraglich gesicherte Importe, freie Wahl des Lieferanten für alle Kunden.

Aktualisiert am Hauptquelle Faktenblatt Strom

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Was sich ändert

Vorteile für die Schweiz

Ein­schrän­kun­gen für die Schweiz

Im AlltagEin Haushalt kann erstmals seinen Stromlieferanten wählen, was heute erst ab 100 MWh pro Jahr möglich ist. Er kann auf Ende Jahr kostenlos in den regulierten Tarif zurückkehren.Sicher Bundesbeschluss Strom·Art. 6a und 6b·S. 8 Faktenblatt Strom·S. 5

Was das Paket die Schweiz kostet

Alle Kosten des Pakets

Das Wichtigste zum Paket

  1. Dynamische Rechtsübernahme

    In den Binnenmarktabkommen verpflichtet sich die Schweiz, künftige Entwicklungen des EU-Rechts, die in ihren Geltungsbereich fallen, «so rasch wie möglich» zu übernehmen.

    Die dynamische Rechtsübernahme Schritt für Schritt : Dynamische Rechtsübernahme
  2. Die Schweiz entscheidet in der EU nicht mit

    Die Schweiz ist kein EU-Mitglied: Sie hat weder Sitz noch Stimme im Rat der EU, keine Abgeordneten im Europäischen Parlament und kein Kommissionsmitglied.

    Wer verabschiedet die übernommenen Regeln? : Die Schweiz entscheidet in der EU nicht mit
  3. Streitfälle: Gemischter Ausschuss, Schiedsgericht, EuGH

    Ein Streitfall wird zuerst im besprochen; gibt es nach drei Monaten keine Lösung, kann jede Partei ein paritätisches anrufen, in das die Schweiz und die EU je einen Schiedsrichter ernennen.

    Die Streitbeilegung : Streitfälle: Gemischter Ausschuss, Schiedsgericht, EuGH

Die weiteren Kernpunkte des Pakets

Im Detail

7 Rubriken · Quellen Seite für Seite

Der Text

Heute ist die Schweiz über 41 grenz­über­schrei­ten­de Lei­tun­gen mit dem eu­ro­päi­schen Netz ver­bun­den1. Vom Strom­bin­nen­markt ist sie aber aus­ge­schlos­sen: Ihre Im­port­ka­pa­zi­tä­ten be­ru­hen auf pri­va­ten Ver­trä­gen von Swiss­grid, die jedes Jahr er­neu­ert werden2.

Das Ab­kom­men in­te­griert sie in diesen Markt. Im Ge­gen­zug über­nimmt sie die EU-Regeln des Sek­tors (12 Rechts­ak­te)3, von den 94, die das Paket Schweiz–EU von Beginn an über­nimmt4. Gas, Ver­brauch und Ge­bäu­de­ef­fi­zi­enz sind nicht be­trof­fen5.

Rechts­über­nah­me und Strei­tig­kei­ten

Für das Ab­kom­men gilt die : Wenn die EU ihre Regeln wei­ter­ent­wi­ckelt, muss die Schweiz ihre ei­ge­nen an­pas­sen, nach ihren ei­ge­nen Ver­fah­ren6. Diese Regeln werden von den In­sti­tu­tio­nen der EU ver­ab­schie­det, wo die Schweiz nicht mit­stimmt: Sie hat weder einen Sitz im Rat der EU noch Ab­ge­ord­ne­te im Eu­ro­päi­schen Par­la­ment. Ihre Fach­leu­te werden vorher kon­sul­tiert7.

Lehnt die Schweiz eine Wei­ter­ent­wick­lung ab, geht der Streit zuerst an den Ge­misch­ten Aus­schuss, dann an ein Schieds­ge­richt8. Hält sie sich nicht an dessen Ent­scheid, kann die EU er­grei­fen. Das ist die teil­wei­se Aus­set­zung von Vor­tei­len, in diesem oder in einem an­de­ren Bin­nen­markt­ab­kom­men. Sie müssen ver­hält­nis­mäs­sig sein, unter der Kon­trol­le des Schieds­ge­richts9.

Ver­sor­gungs­si­cher­heit

Die grenz­über­schrei­ten­den Lei­tun­gen müssen offen blei­ben, auch in einer Krise10. Die Schweiz nimmt an der Markt­kopp­lung teil, also an den ver­bun­de­nen eu­ro­päi­schen Strom­bör­sen, die die Ka­pa­zi­tä­ten an den Gren­zen au­to­ma­tisch zu­tei­len11. Sie darf «not­wen­di­ge, ver­hält­nis­mäs­si­ge» Re­ser­ven be­hal­ten, etwa die Win­ter­re­ser­ve12.

Offener Markt, regulierter Tarif bleibt

Alle Kunden können ihren Lie­fe­ran­ten wählen. Wer we­ni­ger als 50 MWh pro Jahr ver­braucht, also rund elfmal so viel wie ein ty­pi­scher Haus­halt, behält den An­spruch auf die Grund­ver­sor­gung13. Das ist der Strom des lo­ka­len Ver­teil­netz­be­trei­bers. Sein Jah­res­ta­rif ist kos­ten­ba­siert, zu­züg­lich eines «an­ge­mes­se­nen Ge­winn­s»14. Dieses Pro­dukt muss zu mehr als 50 % aus er­neu­er­ba­rem Strom be­stehen; die Vor­ga­be eines Schwei­zer An­teils fällt weg15.

Ein Kunde kann die Grund­ver­sor­gung ver­las­sen und auf Ende Jahr kos­ten­los zu­rück­keh­ren16. Der Bun­des­rat kann grosse Lie­fe­ran­ten ver­pflich­ten, Fest­preis­ver­trä­ge mit min­des­tens einem Jahr Lauf­zeit sowie Ver­trä­ge mit dy­na­mi­schen Prei­sen an­zu­bie­ten. Die ElCom, die Re­gu­lie­rungs­be­hör­de des Bundes, wird ein kos­ten­lo­ses Ver­gleichs­in­stru­ment an­bie­ten17.

Netz und öffentliche Unternehmen

Ver­teil­netz­be­trei­ber mit min­des­tens 100'000 Kunden müssen ihr Netz recht­lich von ihren üb­ri­gen Tä­tig­kei­ten tren­nen. Sie dürfen in öf­fent­li­cher Hand blei­ben18. Swiss­grid kann mehr­heit­lich im Besitz von Kan­to­nen und Ge­mein­den blei­ben19.

Wasserkraft

Laut Ab­kom­men «wahr­t» die Schweiz «ihr Recht, die Be­din­gun­gen für die Nut­zun­g» der Was­ser­kraft fest­zu­le­gen. Das Ab­kom­men steht öf­fent­li­chem Ei­gen­tum an Kraft­wer­ken «in keiner Weise» ent­ge­gen20. Kon­zes­sio­nen, Was­ser­zins und Heim­fall­recht, also der un­ent­gelt­li­che Rück­fall der An­la­gen an den Kanton am Ende der Kon­zes­si­on, werden nicht aus­drück­lich er­wähnt. Laut Bun­des­rat liegen diese Punkte aus­ser­halb des Gel­tungs­be­reichs des Ab­kom­mens, und die EU teilt diese Aus­le­gung. Der Bun­des­rat ver­pflich­tet sich, jede Aus­wei­tung ab­zu­leh­nen, «selbst wenn die EU dies unter An­dro­hung von Aus­gleichs­mass­nah­men for­dern würde»21.

Staatliche Beihilfen

Staat­li­che Bei­hil­fen im Strom­be­reich werden grund­sätz­lich ver­bo­ten, mit Aus­nah­men. Sechs Schwei­zer In­stru­men­te, etwa die In­ves­ti­ti­ons­bei­trä­ge oder die Markt­prä­mie, sind für 10 bzw. 6 Jahre zu­läs­sig22.

  1. 1Botschaft des Bundesratesp. 702 
  2. 2Botschaft des Bundesratesp. 704 
  3. 3Übersicht der EU-Rechtsaktep. 20 
  4. 4Faktenblatt Institutionellesp. 3 
  5. 5Botschaft des Bundesratesp. 702 
  6. 6Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 27p. 15 
  7. 7Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 94 
  8. 8Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 32p. 18 
  9. 9Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 33p. 19 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.8p. 103 
  10. 10Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 9p. 6 
  11. 11Botschaft des Bundesratesp. 704 
  12. 12Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 9p. 6 
  13. 13Bundesbeschluss Strom, Art. 6ap. 8 Faktenblatt Stromp. 3 
  14. 14Bundesbeschluss Strom, Art. 7p. 9 
  15. 15Bundesbeschluss Strom, Art. 6p. 7 Faktenblatt Stromp. 3 
  16. 16Bundesbeschluss Strom, Art. 6bp. 8 
  17. 17Bundesbeschluss Strom, Art. 4cp. 7 
  18. 18Bundesbeschluss Strom, Art. 10p. 11 Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 6p. 5 
  19. 19Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 5p. 4 
  20. 20Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 11p. 7 
  21. 21Botschaft des Bundesratesp. 725 Botschaft des Bundesratesp. 726 
  22. 22Stromabkommen Schweiz–EU, Anhang IIIp. 54 

Vorher / nachher

ThemaHeuteMit dem Paket
Lieferantenwahl für Haushalte
Nicht möglich; frei erst ab 100 MWh pro Jahr
Für alle möglich, Rückkehr in die Grundversorgung möglich
Schwelle für den regulierten Tarif
Unter 100 MWh
Unter 50 MWh (Option für zehn Jahre zwischen 50 und 100 MWh)
Schweizer Stromanteil in der Grundversorgung
Vorgeschrieben
Abgeschafft; mehr als 50 % erneuerbar
Trennung von Netz und Vertrieb
Buchhalterisch
Rechtlich für Verteilnetzbetreiber mit mindestens 100'000 Kunden
Importkapazitäten
Private Jahresverträge
Durch das Abkommen gesichert, auch in einer Krise
Schweizer Herkunftsnachweise
Seit 2021 in der EU nicht anerkannt
Anerkannt
Minimalvergütung für kleine Produzenten
Besteht
Abgeschafft, Übergangsfrist von drei Jahren
Netztarife und Netzanschluss
Gesetz, Kantone und Gemeinden
ElCom, innerhalb von fünf Jahren

Laut Bundesrat bleiben die Wasserkraftkonzessionen, der Wasserzins und das Heimfallrecht dem Schweizer Recht unterstellt1.

Quellen der Tabelle:2.

  1. 1Botschaft des Bundesratesp. 725 
  2. 2Faktenblatt Stromp. 5 Bundesbeschluss Strom, Art. 6ap. 8 Faktenblatt Stromp. 3 Bundesbeschluss Strom, Art. 10p. 11 Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 9p. 6 Botschaft des Bundesratesp. 737 Botschaft des Bundesratesp. 725 Faktenblatt Stromp. 3 Botschaft des Bundesratesp. 747 

Im Alltag

Grad der Gewissheit:SicherWahrscheinlichHängt von der Umsetzung ab
  • Ein Mieter in Sitten

    Er verbraucht rund 4'500 kWh pro Jahr, das typische Profil der ElCom. Heute ist er an seinen lokalen Verteilnetzbetreiber gebunden. Mit dem Abkommen kann er ein Angebot auf dem Markt wählen und auf Ende Jahr kostenlos in den regulierten Tarif zurückkehren. Die ElCom wird ein kostenloses Vergleichsinstrument anbieten1. Der Bundesrat erwartet, dass nur wenige kleine Kunden wechseln und die Gewinne «eher gering» ausfallen2.

    Sicher
  • Ein Haushalt in Winterthur mit Wärmepumpe und Elektroauto

    Er kann einen Vertrag mit dynamischem Preis wählen, der den Marktpreisen Stunde für Stunde folgt, sofern ein Lieferant einen solchen anbietet3.

    Hängt von der Umsetzung ab
  • Die Services industriels de Genève (SIG)

    Falls sie mindestens 100'000 angeschlossene Kunden zählen, muss ihr Netz zu einer rechtlich getrennten Einheit werden. Diese kann öffentlich und im Besitz von Kanton und Gemeinden bleiben. Der Netzbetreiber darf grundsätzlich keine Ladestationen mehr besitzen und die Grundversorgung nicht mehr selbst übernehmen4. Die offizielle Liste der betroffenen Verteilnetzbetreiber ist nicht veröffentlicht.

    Wahrscheinlich
  • Eine kleine Gemeinde in der Broye mit eigenem Netz

    Sie gehört zu den rund 580 Schweizer Verteilnetzbetreibern5. Sie verliert das Liefermonopol für ihre kleinen Kunden: Ihre Einwohner können zu einem anderen Lieferanten wechseln und auf Ende Jahr in die Grundversorgung zurückkehren. Mit weniger als 100'000 Kunden muss sie ihr Netz nicht rechtlich trennen6.

    Sicher
  • Die Walliser Staudämme Emosson und Dixence-Cleuson

    Ihre Verträge für den Stromaustausch mit Frankreich verlieren mit dem Inkrafttreten des Abkommens ihren Vorrang auf den Grenzleitungen. Die Vertragsinhaber erhalten während höchstens sieben Jahren eine finanzielle Entschädigung, finanziert aus den Engpasserlösen an der französisch-schweizerischen Grenze7. Das Wallis hat das Abkommen in der Vernehmlassung abgelehnt8.

    Sicher
  • Ein Besitzer einer Solaranlage in Freiburg

    Seine 15-kW-Anlage geht 2027 in Betrieb, vor dem Inkrafttreten des Abkommens. Er behält die Minimalvergütung während drei Jahren nach dem Inkrafttreten. Danach wird sein Strom zu einem mit dem Lieferanten vereinbarten Preis abgenommen oder, falls keine Einigung zustande kommt, zum Marktpreis. Eine nach dem Inkrafttreten gebaute Anlage hätte keine Minimalvergütung mehr. All dies hängt vom Entscheid des Parlaments über das Umsetzungsgesetz ab9.

    Wahrscheinlich
  1. 1Bundesbeschluss Strom, Art. 6a und 6bp. 8 Bundesbeschluss Strom, Art. 4cp. 7 Faktenblatt Stromp. 5 
  2. 2Botschaft des Bundesratesp. 807 
  3. 3Bundesbeschluss Strom, Art. 4cp. 7 Faktenblatt Stromp. 5 
  4. 4Bundesbeschluss Strom, Art. 10p. 11 Botschaft des Bundesratesp. 741 Botschaft des Bundesratesp. 802 
  5. 5Offizielle FAQp. 39 
  6. 6Bundesbeschluss Strom, Art. 6bp. 8 Bundesbeschluss Strom, Art. 10p. 11 Botschaft des Bundesratesp. 802 
  7. 7Stromabkommen Schweiz–EU, Anhang IIp. 52 Botschaft des Bundesratesp. 722 
  8. 8Botschaft des Bundesratesp. 714 
  9. 9Faktenblatt Stromp. 3 Bundesbeschluss Stromp. 5 

Was sich für das Funk­tio­nie­ren der Schweiz ändert

Service public

Die regulierte Grundversorgung bleibt laut Bundesrat «so lange» bestehen, wie die Schweiz sie für nötig hält1. Öffentliches Eigentum ist garantiert2. Das Liefermonopol für kleine Kunden fällt jedoch weg3.

Kantone und Gemeinden

Die Elektrizitätsunternehmen sind zu fast 90 % in öffentlicher Hand4. Laut Bundesrat wird der Wettbewerb sie unter Druck setzen, doch die Gewinne aus dem europäischen Handel gleichen dies teilweise aus. Er nennt namentlich die Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke, die Wasser hochpumpen, um es später zu turbinieren5. Entscheide über den Netzanschluss gehen von Kantonen und Gemeinden an die ElCom über6.

Direkte Demokratie

Das Abkommen ist Gegenstand eines separaten Bundesbeschlusses, der dem untersteht7. Jede künftige Übernahme einer EU-Regel durchläuft das Schweizer Verfahren, einschliesslich Referendum. Die Methoden der Netztarifierung gehen an die ElCom über: «Der Gesetzgeber kann diese Aspekte künftig nicht mehr regeln», um die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zu gewährleisten8.

Sou­ve­rä­ni­tät

Die Schweiz stimmt über die EU-Regeln, die sie übernimmt, nicht ab. Eine Ablehnung geht an den Gemischten Ausschuss und ins Schiedsverfahren, bevor es zu Ausgleichsmassnahmen kommen kann9.

So­zi­al­part­ner­schaft

Das BFE beobachtet Beschäftigung und Arbeitsbedingungen im Sektor während zehn Jahren10.

Kosten

0,9 Millionen Franken im Jahr 2027, danach 1,65 Millionen pro Jahr für den Bund, sowie 15 bis 18 Stellen11. Der Beitrag an die ACER, rund 1,4 Millionen pro Jahr, wird über eine Abgabe finanziert12. Für das ganze Paket betragen die zusätzlichen Ausgaben des Bundes «rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr», erreicht 203513.
  1. 1Botschaft des Bundesratesp. 721 
  2. 2Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 6p. 5 
  3. 3Offizielle FAQp. 39 
  4. 4Ecoplan-Studie Stromabkommenp. 24 
  5. 5Botschaft des Bundesratesp. 802 
  6. 6Botschaft des Bundesratesp. 802 
  7. 7Bundesbeschluss Strom, Art. 4p. 1 
  8. 8Botschaft des Bundesratesp. 746 
  9. 9Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 94 Stromabkommen Schweiz–EU, Art. 32-33p. 18 
  10. 10Botschaft des Bundesratesp. 745 
  11. 11Botschaft des Bundesratesp. 1004 Botschaft des Bundesratesp. 1006 
  12. 12Botschaft des Bundesratesp. 799 
  13. 13Botschaft des Bundesrates, Ziff. 3.1.1p. 1002 

Pro und Contra

Jede Position wird ihren Urhebern zugeschrieben und mit den Texten verknüpft. Beide Spalten haben das gleiche Gewicht.

Argumente der Befürworter

  • Bundesrat

    Versorgungssicherheit, Netzstabilität, bessere Verwertung der Wasserkraft, langfristig tiefere Preise, garantierter Service public1.

  • In der Vernehmlassung

    KdK, Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK), 16 Kantone, die Grünen, GLP, EVP, FDP, economiesuisse, sgv, ElCom, Swissgrid, VSE, SKS, FRC, WWF, Greenpeace, Pro Natura2.

  • VSE

    (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen): unterstützt das Abkommen, mit grossen Vorbehalten bei der Umsetzung3.

  • EnDK

    unterstützt das Abkommen, fordert den Bundesrat aber auf, zu «belegen», dass die EU seine Auslegung zur Wasserkraft teilt4.

  • BKW

    Die Grundversorgung «garantiert Sicherheit und faire Preise»; Ablehnung jedes «Swiss Finish»5.

Argumente der Gegner

  • SVP, Nidwalden, Wallis, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB)

    Ablehnung; Verlust an Autonomie, Versorgungssicherheit, Abbau des Service public6.

  • SGB

    «Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung»; er befürchtet «extreme Preisanstiege»7.

  • Minderheit der UREK-S

    Die dynamische Rechtsübernahme sei «ein inakzeptables Risiko»8.

  • Vorbehalte von Befürwortern:

  • Die Mitte, Glarus, Tessin, Bergkantone, SBV, Travail.Suisse

    Unterstützung mit Vorbehalten, verbunden mit der Forderung nach mehr Rechtssicherheit bei der Wasserkraft9.

  • Die Grünen

    unterstützen das Abkommen, kritisieren aber die Senkung der Schwelle auf 50 MWh10.

  • Romande Energie

    warnt vor möglichen kurzfristigen Preisschwankungen11.

  1. 1Faktenblatt Stromp. 5 Botschaft des Bundesratesp. 704 
  2. 2Botschaft des Bundesratesp. 713 
  3. 3Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 80 
  4. 4EnDK, 30.10.2025 Quelle 
  5. 5BKW, 03.09.2026 Quelle 
  6. 6Botschaft des Bundesratesp. 714 
  7. 7SGB, 22.10.2025 Quelle 
  8. 8UREK-S, 23.06.2026 Quelle 
  9. 9Botschaft des Bundesratesp. 713 Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 81 
  10. 10Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 80 
  11. 11Romande Energie (frz.), 20.04.2026 Quelle 

Offene Punkte

  1. Wasserkraft langfristig: Der Schutz beruht auf dem Geltungsbereich des Abkommens und auf der vom Bundesrat angekündigten gemeinsamen Auslegung, nicht auf einer ausdrücklichen Klausel Stromabkommen Schweiz–EU·Art. 11·S. 7 Botschaft des Bundesrates·S. 725.
  2. Dauer des regulierten Tarifs: Das EU-Recht betrachtet ihn als Übergangslösung, ohne Frist; eine künftige Entwicklung könnte die Frage wieder aufwerfen Botschaft des Bundesrates·S. 721 Botschaft des Bundesrates·S. 714.
  3. Auf technische Aspekte beschränktes Abkommen: Laut Bundesrat lehnt die EU ein solches ab, was ein Abkommen ohne Marktöffnung ausschliesst Botschaft des Bundesrates·S. 708.
  4. Förderung erneuerbarer Energien nach 6 bzw. 10 Jahren Botschaft des Bundesrates·S. 727.
  5. Von der Entflechtung betroffene Verteilnetzbetreiber: Ihre Liste (15 bis 17) ist nicht veröffentlicht Botschaft des Bundesrates·S. 741.
  6. Auswirkung auf die Preise: Die Schätzungen von Ecoplan vergleichen das Abkommen mit einem extremen Szenario ohne Zusammenarbeit; für die Marktöffnung allein erwartet Ecoplan nur «geringe Auswirkungen» Ecoplan-Studie Stromabkommen·S. 17 Ecoplan-Studie Stromabkommen·S. 20.
  7. Zeitplan: Die Debatte im Ständerat ist auf die Wintersession 2026 verschoben.

Quellen

Offizielle Dokumente zu diesem Thema, in deutscher Fassung, soweit vorhanden.

  1. Faktenblatt StromFaktenblatt: Stromabkommen13. März 2026 · PDF, 5 Seiten
  2. Botschaft des BundesratesBotschaft über das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»13. März 2026 · PDF, 1086 Seiten
  3. Offizielle FAQFragenkatalog13. März 2026 · PDF, 42 Seiten
  4. Ergebnisbericht VernehmlassungPaket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»: Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens13. März 2026 · PDF, 129 Seiten
  5. Stromabkommen Schweiz–EUAbkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über Elektrizität13. März 2026 · PDF, 88 Seiten
  6. Bundesbeschluss StromBundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über Elektrizität (Bilaterale III)13. März 2026 · PDF, 40 Seiten
  7. Übersicht der EU-RechtsakteÜbersicht EU-Gesetzgebungsakte Paket Schweiz–EU13. März 2026 · PDF, 21 Seiten
  8. Ecoplan-Studie StromabkommenEcoplan: «Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU - Volkswirtschaftliche Auswirkungen»3. Juni 2025 · PDF, 140 Seiten

Häufige Fragen

Was ändert das Abkommen für meinen Stromvertrag?

Sie können erstmals Ihren Lieferanten wählen; heute ist das erst ab 100 MWh pro Jahr möglich. Wenn Sie nichts unternehmen, bleiben Sie im regulierten Tarif, und Sie können auf Ende Jahr kostenlos dorthin zurückkehren Bundesbeschluss Strom·Art. 6a und 6b·S. 8 Faktenblatt Strom·S. 5.

Mit dem Assistenten vertiefen
Wer hat mit dem Stromabkommen Anspruch auf den regulierten Stromtarif?

Verbrauchsstätten mit weniger als 50 MWh pro Jahr. Ein typischer Haushalt verbraucht rund 4,5 MWh. Kleinstunternehmen zwischen 50 und 100 MWh können während zehn Jahren in der Grundversorgung bleiben Bundesbeschluss Strom·Art. 6a·S. 8 Faktenblatt Strom·S. 3.

Mit dem Assistenten vertiefen
Kann man nach einem Lieferantenwechsel in die Grundversorgung zurückkehren?

Ja, kostenlos auf Ende eines Kalenderjahres. Ein Austritt während des Jahres kann ein «Wechselentgelt» kosten Bundesbeschluss Strom·Art. 6b·S. 8.

Mit dem Assistenten vertiefen
Wird Strom mit dem Abkommen Schweiz–EU billiger?

Kurzfristig nicht unbedingt. Der Bundesrat beurteilt die Vorteile der Marktöffnung als «eher gering». Ecoplan schätzt, dass die Preise 2050 bis zu 14 % tiefer liegen könnten als ohne Zusammenarbeit Botschaft des Bundesrates·S. 807 Ecoplan-Studie Stromabkommen·S. 22.

Mit dem Assistenten vertiefen
Was ändert das Abkommen für die Wasserkraftwerke?

Die Verträge von Emosson und Dixence-Cleuson verlieren ihren Vorrang an der Grenze, mit einer Entschädigung während höchstens sieben Jahren. Die Förderung erneuerbarer Energien fällt unter Regeln für staatliche Beihilfen. Öffentliches Eigentum an Kraftwerken bleibt erlaubt Stromabkommen Schweiz–EU·Anhang II·S. 52 Stromabkommen Schweiz–EU·Anhang III·S. 54 Stromabkommen Schweiz–EU·Art. 11·S. 7.

Mit dem Assistenten vertiefen
Kann die EU der Schweiz bei einer Strommangellage den Strom abdrehen?

Das Abkommen verpflichtet neu dazu, die grenzüberschreitenden Leitungen offen zu halten, auch in Krisenzeiten. Heute beruhen die Importkapazitäten auf privaten Jahresverträgen Stromabkommen Schweiz–EU·Art. 9 Abs. 1·S. 6 Botschaft des Bundesrates·S. 704.

Mit dem Assistenten vertiefen
Was geschieht mit der Winterreserve für Strom?

Sie bleibt erlaubt, sofern sie notwendig und verhältnismässig ist. Unvereinbare Beihilfen, die vor dem Inkrafttreten gewährt wurden, sind auf sechs Jahre beschränkt Stromabkommen Schweiz–EU·Art. 9·S. 6 Botschaft des Bundesrates·S. 723.

Mit dem Assistenten vertiefen
Was passiert mit der Vergütung für meine Solaranlage?

Die Minimalvergütung für Anlagen unter 150 kW fällt weg. Anlagen, die zwischen dem 19. Februar 2025 und dem Inkrafttreten in Betrieb gehen, behalten sie drei Jahre lang. Danach wird der Strom zu einem vereinbarten Preis oder zum Marktpreis abgenommen Faktenblatt Strom·S. 3 Bundesbeschluss Strom·S. 5.

Mit dem Assistenten vertiefen
Was passiert, wenn die Schweiz eine neue EU-Regel zum Strom ablehnt?

Der Streit geht zuerst an den Gemischten Ausschuss, dann an ein Schiedsgericht. Hält sich die Schweiz nicht an dessen Entscheid, kann die EU Vorteile teilweise aussetzen, in diesem oder in einem anderen Binnenmarktabkommen. Diese Ausgleichsmassnahmen müssen verhältnismässig sein Stromabkommen Schweiz–EU·Art. 32·S. 18 Stromabkommen Schweiz–EU·Art. 33·S. 19.

Mit dem Assistenten vertiefen
Was kostet das Stromabkommen den Bund?

0,9 Millionen Franken im Jahr 2027, danach 1,65 Millionen pro Jahr, sowie 15 bis 18 Stellen. Der Beitrag von rund 1,4 Millionen pro Jahr an die EU-Agentur der Regulierungsbehörden (ACER) wird über die Aufsichtsabgabe der Konsumenten bezahlt Botschaft des Bundesrates·S. 1004 Botschaft des Bundesrates·S. 798.

Mit dem Assistenten vertiefen

Wei­ter­füh­rend

  1. 1Und für mich?Was sich für Ihre Situation ändert, Abkommen für Abkommen.
  2. 2AbstimmungshilfeEinige Fragen betreffen dieses Thema. Wenige Minuten.
  3. 3Eine Frage stellenEine genaue Frage? Antwort aus den Texten, mit Seitenangabe.

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