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Schutz­klau­sel und Zu­wan­de­rungs­ab­ga­be: Wie die Schweiz die Zuwanderung aus der EU bremsen könnte

Schiedsgericht, Schwellen, Kontingente, vom Ständerat beschlossene Abgabe von mindestens 4000 Franken: Wie die Schweiz die EU-Zuwanderung bremsen könnte.

· aktualisiert am 15. Oktober 2026

An­ge­nom­men, die Zahl der Grenz­gän­ger im Tessin schnellt im De­tail­han­del und auf dem Bau in die Höhe. Heute könnte die Schweiz Schutz­mass­nah­men nur mit dem Ein­ver­ständ­nis der EU er­grei­fen. Mit dem Paket Schweiz–EU könnte der Kanton beim Bun­des­rat be­an­tra­gen, die Ak­ti­vie­rung einer zu prüfen. Stell­te ein schwer­wie­gen­de Pro­ble­me fest, wären Kon­tin­gen­te für Grenz­gän­ger mög­lich, be­schränkt auf diese Bran­chen1.

Die Per­so­nen­frei­zü­gig­keit bleibt das Herz­stück des Pakets. Um den Sorgen rund um die Zu­wan­de­rung zu be­geg­nen, hat die Schweiz eine Schutz­klau­sel aus­ge­han­delt, die weit prä­zi­ser ist als jene von 1999: Sie er­laubt es ihr, auch gegen den Willen der EU zu han­deln, zum Preis mög­li­cher der EU in­ner­halb der Per­so­nen­frei­zü­gig­keit. Der Stän­de­rat hat Ende Sep­tem­ber 2026 laut Presse eine Zu­wan­de­rungs­ab­ga­be und die Pflicht zum Straf­re­gis­ter­aus­zug für Eu­ro­pä­er hin­zu­ge­fügt. Der Na­tio­nal­rat muss sich noch dazu äus­sern.

Von einer Klausel ohne Rechtsweg zu einem ver­bind­li­chen Verfahren

Das Ab­kom­men von 1999 ent­hält be­reits eine all­ge­mei­ne Schutz­klau­sel. Mass­nah­men können aber nur durch ge­mein­sa­men Be­schluss des er­grif­fen werden, jenes Gre­mi­ums, in dem die Schweiz und die EU das Ab­kom­men ge­mein­sam ver­wal­ten. Sagt die EU Nein, steht der Schweiz kein Rechts­weg offen2.

Der neue Ar­ti­kel 14a des Ab­kom­mens ändert das3. Bei «schwer­wie­gen­den wirt­schaft­li­chen oder so­zia­len Pro­ble­men» in­fol­ge der Per­so­nen­frei­zü­gig­keit ge­langt die Schweiz zuerst an den Ge­misch­ten Aus­schuss, der 60 Tage Zeit hat, eine Lösung zu finden. Kommt keine Ei­ni­gung zu­stan­de, kann sie allein ein pa­ri­tä­ti­sches Schieds­ge­richt an­ru­fen, das innert sechs Mo­na­ten ent­schei­det. In drin­gen­den Fällen lässt sich das Schieds­ge­richt be­reits nach 30 Tagen an­ru­fen, und vor­läu­fi­ge Mass­nah­men sind mög­lich. An­er­kennt das Schieds­ge­richt die Pro­ble­me und ihren Zu­sam­men­hang mit dem Ab­kom­men, wählt die Schweiz ihre Schutz­mass­nah­men selbst. Die EU kann dann Aus­gleichs­mass­nah­men er­grei­fen, al­ler­dings nur im Be­reich der Per­so­nen­frei­zü­gig­keit und be­schränkt auf das un­be­dingt Not­wen­di­ge; beide werden alle drei Monate im Ge­misch­ten Aus­schuss über­prüft4.

Laut Bun­des­rat ent­schei­det das Schieds­ge­richt nur dar­über, ob die Pro­ble­me be­stehen, nicht über den Inhalt der Mass­nah­men. Weil der Be­griff der «schwer­wie­gen­den Pro­ble­me» kein Be­griff des EU-Rechts ist, muss der (EuGH) grund­sätz­lich nicht bei­gezo­gen werden5. Und wenn das Schieds­ge­richt Nein sagt? Dann kann die Schweiz trotz­dem han­deln, mit einer be­fris­te­ten Ver­ord­nung, die ausser Kraft tritt, wenn der Bun­des­rat dem Par­la­ment nicht binnen zwölf Mo­na­ten einen Ge­set­zes­ent­wurf un­ter­brei­tet6.

Dabei sind zwei mög­li­che Re­ak­tio­nen der EU aus­ein­an­der­zu­hal­ten, die im deut­schen Ver­trags­text beide «Aus­gleichs­mass­nah­men» heis­sen. Gibt das Schieds­ge­richt der Schweiz recht, kann die EU Mass­nah­men zur Wie­der­her­stel­lung des Gleich­ge­wichts er­grei­fen, be­schränkt auf die Per­so­nen­frei­zü­gig­keit7. Han­delt die Schweiz, obwohl ihr das Schieds­ge­richt nicht recht ge­ge­ben hat, kann die EU Aus­gleichs­mass­nah­men im Sinne des in­sti­tu­tio­nel­len Pro­to­kolls er­grei­fen: Sie setzt Vor­tei­le aus den Ab­kom­men teil­wei­se aus, auch in einem an­de­ren Bin­nen­markt­ab­kom­men, ver­hält­nis­mäs­sig und unter der Kon­trol­le des Schieds­ge­richts8. Keiner der beiden Me­cha­nis­men be­steht darin, die Schweiz zahlen zu lassen. Die gilt auch hier: Die eu­ro­päi­schen Regeln zur Per­so­nen­frei­zü­gig­keit würden lau­fend über­nom­men, ohne dass die Schweiz im Rat der EU, wo sie keinen Sitz hat, dar­über ab­stimmt9.

Vier Schwel­len­wer­te, aber ein politischer Entscheid

Das Schwei­zer Recht legt vier Schwel­len­wer­te fest (neuer Ar­ti­kel 21b des Aus­län­der- und In­te­gra­ti­ons­ge­set­zes). Sobald einer davon er­reicht ist, muss der Bun­des­rat die Ak­ti­vie­rung der Klau­sel prüfen. Die Schwel­len­wer­te be­tref­fen die Net­to­zu­wan­de­rung aus der EU, die Grenz­gän­ger­be­schäf­ti­gung, die Ar­beits­lo­sig­keit und die So­zi­al­hil­fe10. Der Bun­des­rat hat diese Kri­te­ri­en am 14. Mai 2025 fest­ge­legt11.

Die kon­kre­ten Werte werden auf Ver­ord­nungs­stu­fe be­stimmt. Die Bot­schaft nennt bei­spiel­haft 0,75 Pro­zent Net­to­zu­wan­de­rung aus der EU, 0,35 Pro­zent Wachs­tum der Grenz­gän­ger­be­schäf­ti­gung, 30 Pro­zent mehr Ar­beits­lo­se innert eines Jahres und 12 Pro­zent mehr eu­ro­päi­sche So­zi­al­hil­fe­be­zü­ger12. Mit diesen Werten wären die Schwel­len zwi­schen 2002 und 2024 zwölf­mal über­schrit­ten worden, bei der Net­to­zu­wan­de­rung etwa in den Jahren 2008, 2013 und 202313. 2023 er­reich­te die Net­to­zu­wan­de­rung aus der EU 0,77 Pro­zent der Be­völ­ke­rung, knapp über der ge­nann­ten Schwel­le14.

Das Über­schrei­ten einer Schwel­le löst die Klau­sel nicht aus. Es ver­pflich­tet zu einer ver­tief­ten Prü­fung, und die Ak­ti­vie­rung bleibt «ein po­li­ti­scher Ent­schei­d»15. Die Bot­schaft räumt etwa ein, dass es bei der Ar­beits­lo­sig­keit «schwie­ri­ger» sein dürfte, einen di­rek­ten Zu­sam­men­hang mit der Per­so­nen­frei­zü­gig­keit zu be­le­gen, was einen hö­he­ren Schwel­len­wert recht­fer­ti­ge16. Die Kan­to­ne er­hal­ten eine Rolle: Jeder von ihnen kann diese Prü­fung ver­lan­gen, und re­gio­na­le oder auf eine Bran­che be­schränk­te Mass­nah­men sind mög­lich. Dazu zählen Höchst­zah­len, ein Vor­rang für Ar­beits­kräf­te, die be­reits in der Schweiz sind, oder eine vor­gän­gi­ge Kon­trol­le der Lohn­be­din­gun­gen17.

Die Zu­wan­de­rungs­ab­ga­be, ein Zusatz des Ständerats

Die Idee einer Zu­wan­de­rungs­ab­ga­be hat im Par­la­ment an Boden ge­won­nen. Am 2. Sep­tem­ber 2026 be­an­trag­te der Bun­des­rat, die Mo­tio­nen Z'­grag­gen (26.3743) und Caroni (26.4044) zu diesem Thema an­zu­neh­men, obwohl er eine solche Abgabe 2024 noch ab­ge­lehnt hatte18.

Am 29. Sep­tem­ber 2026 hat der Stän­de­rat die Abgabe auf Antrag seiner Staats­po­li­ti­schen Kom­mis­si­on in die Vor­la­ge auf­ge­nom­men, laut Presse mit 26 zu 14 Stim­men19. Er­ho­ben würde sie erst nach Ak­ti­vie­rung der Schutz­klau­sel: min­des­tens 4000 Fran­ken pro Person, die zum Haupt­zweck zu­ge­las­sen wird (An­ge­stell­te, Selbst­stän­di­ge, Stu­den­ten oder Rent­ner), und min­des­tens 2000 Fran­ken pro Er­wach­se­nen im Fa­mi­li­en­nach­zug. Setzte sich diese Fas­sung durch, würde der Zuzug einer por­tu­gie­si­schen In­for­ma­ti­ke­rin nach Lau­sanne wäh­rend einer Ak­ti­vie­rung der Klau­sel min­des­tens 4000 Fran­ken kosten, sie selbst oder ihren Ar­beit­ge­ber: Der Text legt noch nicht fest, wer be­zahlt und ob die Abgabe ein­ma­lig oder jähr­lich an­fie­le.

Am selben Tag hat der Stän­de­rat laut Presse den Straf­re­gis­ter­aus­zug auch für Staats­an­ge­hö­ri­ge der EU ob­li­ga­to­risch er­klärt, mit 23 zu 22 Stim­men dank dem Stich­ent­scheid seines Prä­si­den­ten20. Zudem wollte er die Schutz­klau­sel ver­bind­li­cher aus­ge­stal­ten, mit 26 zu 17 Stim­men, eben­falls laut Presse. Diese Ab­stim­mun­gen sind, wie jene über die Abgabe, bisher nicht durch ein of­fi­zi­el­les Pro­to­koll be­stä­tigt.

Klare Fronten

Der Bun­des­rat spricht von einem «gros­sen Mehr­wer­t»: Die Schweiz könne einen Ent­scheid des Schieds­ge­richts auch dann er­wir­ken, wenn die EU nicht ein­ver­stan­den sei, und in diesem Punkt sei das Ver­hand­lungs­man­dat «über­trof­fen» worden21. Die Schwel­len­wer­te sollen aus seiner Sicht eine aus­ser­or­dent­li­che Si­tua­ti­on an­zei­gen, zu­gleich aber rea­lis­ti­scher­wei­se er­reich­bar sein22.

Die SVP hielt eine Klau­sel, die einem Schieds­ge­richt und Mass­nah­men der EU aus­ge­setzt ist, für un­ge­nü­gend. Ihre In­itia­ti­ve «Keine 10-Mil­lio­nen-Schweiz!», die die Be­völ­ke­rungs­zahl de­ckeln und als letz­tes Mittel die Per­so­nen­frei­zü­gig­keit kün­di­gen wollte, wurde am 14. Juni 2026 mit 54,79 Pro­zent der Stim­men ab­ge­lehnt23. Der Kanton Tessin nahm sie laut RTS mit 50,6 Pro­zent Ja-Stim­men an24.

Die Wirt­schafts­ver­bän­de un­ter­stüt­zen den Grund­satz, ver­lan­gen aber Leit­plan­ken. eco­no­mie­su­is­se und der Schwei­ze­ri­sche Ar­beit­ge­ber­ver­band wollen die Mo­da­li­tä­ten, na­ment­lich das An­trags­recht der Kan­to­ne, «ver­tieft prü­fen» lassen und die So­zi­al­part­ner «sys­te­ma­tisch ein­be­zie­hen»25. Der Schwei­ze­ri­sche Ge­werk­schafts­bund lehnt die Zu­wan­de­rungs­ab­ga­be ab und spricht von einem Fehl­ent­scheid26. Die EU er­in­ner­te ih­rer­seits daran, dass das Schwei­zer Par­la­ment das Ver­han­del­te nicht rück­gän­gig machen kann27.

Was offen bleibt und wie es weitergeht

Ob die Abgabe mit dem Frei­zü­gig­keits­ab­kom­men ver­ein­bar ist, ist nicht ge­klärt, ebenso wenig, wer sie schul­det, wie oft sie er­ho­ben würde und wofür die Ein­nah­men ver­wen­det würden. Die de­fi­ni­ti­ven Schwel­len­wer­te stehen nicht fest. Wie weit all­fäl­li­ge Mass­nah­men der EU zur Wie­der­her­stel­lung des Gleich­ge­wichts gingen, lässt sich nicht im Voraus sagen: Das Ab­kom­men hält nur fest, dass sie im Be­reich der Per­so­nen­frei­zü­gig­keit blei­ben und auf das Not­wen­di­ge be­schränkt sein müssen28. Unklar ist schliess­lich, wie das Bun­des­ge­richt Mass­nah­men be­ur­tei­len würde, die trotz einem Nein des Schieds­ge­richts er­grif­fen werden29.

Das Ge­schäft geht nun an den Na­tio­nal­rat. Seine Staats­po­li­ti­sche Kom­mis­si­on prüft einen Teil davon am 12. und 13. No­vem­ber, die Aus­sen­po­li­ti­sche Kom­mis­si­on tagt im Ok­to­ber und No­vem­ber, vor der Win­ter­ses­si­on vom 30. No­vem­ber bis 18. De­zem­ber 2026. Die Zu­wan­de­rungs­ab­ga­be und der Straf­re­gis­ter­aus­zug könn­ten dort zu Dif­fe­ren­zen mit dem Stän­de­rat führen30.

Sämtliche Regeln zu Aufenthalt und Zuwanderung erläutert die Seite Personenfreizügigkeit und Lohnschutz. Die Abstimmungen im Ständerat fasst unser Artikel zusammen.

  1. 1Bundesbeschluss Stabilisierung, Art. 21b AIGp. 49 Faktenblatt Zuwanderungp. 5 
  2. 2Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.3p. 285 
  3. 3FZA: Änderungsprotokoll, Art. 14ap. 12 
  4. 4FZA: Änderungsprotokoll, Art. 14ap. 13 
  5. 5Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.3p. 311 
  6. 6Bundesbeschluss Stabilisierung, Art. 21b AIGp. 48 
  7. 7FZA: Änderungsprotokoll, Art. 14ap. 13 
  8. 8Offizielle FAQp. 21 FZA: Institutionelles Protokoll, Art. 11p. 10 
  9. 9FZA: Institutionelles Protokoll, Art. 5, Abs. 1p. 6 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 93 
  10. 10Bundesbeschluss Stabilisierung, Art. 21b AIGp. 48 
  11. 11Bundesrat, 14.05.2025 Quelle 
  12. 12Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.3p. 356 
  13. 13Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.3p. 357 
  14. 14Botschaft des Bundesratesp. 359 
  15. 15Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.3p. 329 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.3p. 356 
  16. 16Botschaft des Bundesratesp. 356 
  17. 17Bundesbeschluss Stabilisierung, Art. 21b AIGp. 49 
  18. 18Curia Vista, Motion 26.3743 Quelle Curia Vista, Motion 26.4044 Quelle 
  19. 19swissinfo, 29.09.2026 Quelle 
  20. 20SDA auf parlament.ch (frz.), 01.10.2026 Quelle 
  21. 21Offizielle FAQp. 19 Offizielle FAQp. 20 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.3p. 266 
  22. 22Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.3p. 356 
  23. 23SRF, 14.06.2026 Quelle 
  24. 24RTS, 14.06.2026 Quelle 
  25. 25economiesuisse, Stellungnahme vom 11.09.2025 Quelle 
  26. 26SGB, 30.09.2026 Quelle 
  27. 27RTS, 28.09.2026 Quelle 
  28. 28FZA: Änderungsprotokoll, Art. 14ap. 13 
  29. 29Offizielle FAQp. 21 
  30. 30SDA auf parlament.ch (frz.), 01.10.2026 Quelle 

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