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Bilaterale III: Wann stimmt die Schweiz ab?

Kommissionen, Wintersession, Differenzen, Abstimmung 2027 oder 2028: der Weg des EU-Vertragspakets an die Urne, Etappe für Etappe, ohne festes Datum.

· aktualisiert am 15. Oktober 2026

«Wann stim­men wir ab?» Kaum eine Frage zum Paket Schweiz–EU wird häu­fi­ger ge­stellt. Mitte Ok­to­ber 2026 lässt sich die ehr­li­che Ant­wort in einem Satz geben: Ein Datum gibt es noch nicht. Die Nach­rich­ten­agen­tur SDA spricht von einer Ab­stim­mung «2027 oder 2028»1. Bis dahin wird ein neues Mit­glied in den Bun­des­rat ein­zie­hen, es finden eid­ge­nös­si­sche Wahlen statt, und das Par­la­ment muss seine Arbeit erst noch zu Ende brin­gen.

Der Weg dort­hin lässt sich den­noch nach­zeich­nen. Manche Etap­pen sind ge­plant und be­stä­tigt, andere erst an­ge­dacht. Und der Fahr­plan hängt zu einem guten Teil von einem Ent­scheid ab, der noch offen ist: der Form des Re­fe­ren­dums.

Der zu­rück­ge­leg­te Weg

Am 2. März 2026 un­ter­zeich­ne­ten Guy Par­me­lin und Ursula von der Leyen die Ab­kom­men in Brüs­sel2. Elf Tage später, am 13. März, über­wies der Bun­des­rat seine Bot­schaft an das Par­la­ment: ein Do­ku­ment von über 1000 Seiten mit neun Bun­des­be­schlüs­sen, von denen vier dem Re­fe­ren­dum un­ter­ste­hen3. Danach folg­ten sechs Monate Kom­mis­si­ons­ar­beit, bevor das Ge­schäft erst­mals in einen Rat kam.

Vom 28. Sep­tem­ber bis zum 1. Ok­to­ber 2026 beriet der Stän­de­rat das Paket als Erst­rat. Er hiess den Bun­des­be­schluss «Sta­bi­li­sie­run­g», der den Kern des Pakets um­fasst, mit 25 zu 16 Stim­men bei 2 Ent­hal­tun­gen gut und will ihn Volk und Stän­den vor­le­gen4. Laut SDA ge­neh­mig­te er auch die Ab­kom­men über die Ge­sund­heit und die Le­bens­mit­tel­si­cher­heit und un­ter­stell­te sie dem ; das Strom­ab­kom­men ver­schob er auf den Winter5. Die Ein­zel­hei­ten stehen in un­se­rem Be­richt über die Ab­stim­mun­gen.

Der Herbst im Nationalrat

Nun liegt das Dos­sier beim Na­tio­nal­rat. Seine Aus­sen­po­li­ti­sche Kom­mis­si­on (APK-N), die für das Paket zu­stän­dig ist, tagt vom 19. bis 21. Ok­to­ber, am 5. und 6. No­vem­ber sowie vom 16. bis 18. No­vem­ber 2026. An dieser letz­ten Sit­zung be­han­delt sie den Ver­fas­sungs­be­schluss 26.425, einen der beiden Wege zum . Die Staats­po­li­ti­sche Kom­mis­si­on (SPK-N) be­fasst sich am 12. und 13. No­vem­ber mit der Re­fe­ren­dums­fra­ge6.

Darauf folgt die Win­ter­ses­si­on vom 30. No­vem­ber bis 18. De­zem­ber 20267. Der Stän­de­rat soll dann das Strom­ab­kom­men be­ra­ten. Für den Na­tio­nal­rat hin­ge­gen ist das Pro­gramm noch nicht ver­öf­fent­licht: Ob er das Paket schon in diesem Winter auf­greift, ist des­halb offen. Die Ses­sio­nen 2027 stehen fest (Früh­jahrs­ses­si­on vom 1. bis 19. März, Son­der­ses­si­on vom 19. bis 23. April, Som­mer­ses­si­on vom 31. Mai bis 18. Juni), ihre Trak­tan­den­lis­ten noch nicht8.

Laut SDA werden die Be­ra­tun­gen «nicht vor Anfang 2027» ab­ge­schlos­sen sein9. Nach dem Na­tio­nal­rat müssen die beiden Kam­mern die Dif­fe­ren­zen be­rei­ni­gen: Sie schi­cken sich die strit­ti­gen Punkte so lange hin und her, bis eine Ei­ni­gung steht. Meh­re­re Dif­fe­ren­zen zeich­nen sich ab: bei der Form des Re­fe­ren­dums, der Zu­wan­de­rungs­ab­ga­be, dem Straf­re­gis­ter­aus­zug, der Mass­nah­me 14 zum und dem Kredit für Eras­mus+. For­mell be­steht noch keine davon. Am Ende steht die Schluss­ab­stim­mung in beiden Kam­mern.

Warum die Form des Referendums den Fahrplan verschiebt

Der Ent­scheid über die Ab­stim­mungs­re­gel be­ein­flusst nicht nur das Er­geb­nis, er ver­schiebt auch den Fahr­plan. Beim fa­kul­ta­ti­ven Re­fe­ren­dum, wie es der Bun­des­rat vor­schlägt, wird der Be­schluss nach der Schluss­ab­stim­mung ver­öf­fent­licht; die Gegner haben dann 100 Tage Zeit, um 50'000 Un­ter­schrif­ten zu sam­meln (auch acht Kan­to­ne können es ver­lan­gen), und es genügt das Volks­mehr10. Ab­ge­stimmt wird nur, wenn das Re­fe­ren­dum zu­stan­de kommt. Als Erste dürfte die SVP, die das Paket be­kämpft, es er­grei­fen; laut SDA könn­ten die Ab­stim­mun­gen 2027 oder 2028 statt­fin­den. Diese drei Monate Sam­melzeit und die Prü­fung der Un­ter­schrif­ten ver­län­gern den Fahr­plan.

Mit dem Volks- und Stän­de­mehr, das der Stän­de­rat will, käme es au­to­ma­tisch zur Ab­stim­mung, ohne Un­ter­schrif­ten­samm­lung11. Für ein Re­fe­ren­dums­ko­mi­tee ändert das alles: Statt drei Monate lang an Stän­den auf der Stras­se zu sam­meln, könnte es direkt in den Ab­stim­mungs­kampf ein­stei­gen.

Das Paket um­fasst vier re­fe­ren­dums­fä­hi­ge Bun­des­be­schlüs­se: Sta­bi­li­sie­rung, Strom, Le­bens­mit­tel­si­cher­heit und Ge­sund­heit. Über jeden kann se­pa­rat ab­ge­stimmt werden, am selben Tag oder an ver­schie­de­nen Ter­mi­nen. Ein Nein zur Sta­bi­li­sie­rung würde aber das In­kraft­tre­ten der drei an­de­ren ver­hin­dern12.

Juni 2027 oder 2028?

Die Ab­stim­mungs­ter­mi­ne legt der Bun­des­rat fest. Die Be­für­wor­ter des Pakets peilen den 6. Juni 2027 an13. Laut Presse hält das News­por­tal watson 2028 für wahr­schein­li­cher, weil das Par­la­ment mehr Zeit brau­che. Die Wahl des Datums be­stimmt, wie lange der Ab­stim­mungs­kampf dauert und wie weit er von an­de­ren Ur­nen­gän­gen ent­fernt liegt.

Ein po­li­ti­sches Ziel gibt den Rahmen vor: Die Ko­or­di­na­ti­ons­kon­fe­renz des Par­la­ments hat am 17. De­zem­ber 2025 be­schlos­sen, das Ge­schäft noch in der lau­fen­den Le­gis­la­tur ab­zu­schlies­sen. Die eid­ge­nös­si­schen Wahlen finden aber im Herbst 2027 statt. Eine Ab­stim­mung im Juni 2027 läge wenige Monate vor diesen Wahlen, eine Ab­stim­mung 2028 danach, mit einem neu ge­wähl­ten Par­la­ment.

Wei­te­re Er­eig­nis­se werden das Tempo mit­be­stim­men. Guy Par­me­lin, Vor­ste­her des Wirt­schafts­de­par­te­ments und Un­ter­zeich­ner des Pakets, hat seinen Rück­tritt aus dem Bun­des­rat auf den 31. De­zem­ber 2026 an­ge­kün­digt; die Wahl seines Nach­fol­gers ist laut Presse für den 9. De­zem­ber vor­ge­se­hen14. Die Kom­pass-In­itia­ti­ve, die für Ver­trä­ge dieser Art das Volks- und Stän­de­mehr vor­schrei­ben will, wartet auf die Be­ra­tung im Par­la­ment; ihr Ab­stim­mungs­ter­min ist un­be­kannt15. Siehe un­se­ren Ar­ti­kel. Aus­ser­halb des Pakets läuft laut den Ko­mi­tees bis zum 21. Januar 2027 die Un­ter­schrif­ten­samm­lung für ein Re­fe­ren­dum gegen das Frei­han­dels­ab­kom­men EFTA-Mer­co­sur16: siehe Mer­co­sur und das Paket. Auf eu­ro­päi­scher Seite gibt es keinen be­kann­ten Zeit­plan für die Ra­ti­fi­zie­rung. Laut NZZ hat der Aus­schuss für aus­wär­ti­ge An­ge­le­gen­hei­ten des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments das Paket am 10. Sep­tem­ber 2026 gut­ge­heis­sen; die Ab­stim­mung im Plenum ist noch nicht an­ge­setzt.

Nach der Abstimmung: Änderungen in Etappen

Selbst bei einem Ja kämen die Än­de­run­gen nicht auf einen Schlag. Die Bot­schaft geht davon aus, dass der Sta­bi­li­sie­rungs­teil frü­hes­tens am 1. Januar 2028 in Kraft tritt17. Ge­wis­se Regeln würden erst viel später grei­fen. Für ein lom­bar­di­sches Un­ter­neh­men, das Ar­bei­ter auf eine Tes­si­ner Bau­stel­le ent­sen­det, gälten die neuen Ent­sen­de­re­geln erst 36 Monate nach dem In­kraft­tre­ten18. Das , das EU-Bür­gern nach fünf Jahren Er­werbs­tä­tig­keit in der Schweiz of­fen­steht, würde erst­mals 2035 ge­währt19. Auch die Rech­nung stiege schritt­wei­se: Laut Bun­des­rat würden die di­rek­ten Aus­ga­ben des Bundes von 864 Mil­lio­nen Fran­ken im Jahr 2027 auf «rund 1,4 Mil­li­ar­den Fran­ken pro Jahr» im Jahr 2035 an­wach­sen20. Und ab dem In­kraft­tre­ten gälte die : Die Schweiz würde die Wei­ter­ent­wick­lung des EU-Rechts in den er­fass­ten Be­rei­chen lau­fend über­neh­men, ohne dar­über mit­zu­ent­schei­den, vor­be­halt­lich ihres in­ter­nen Ver­fah­rens und eines mög­li­chen Re­fe­ren­dums21.

Um­ge­kehrt gilt ein Teil des Pakets be­reits. Das am 10. No­vem­ber 2025 un­ter­zeich­ne­te Ab­kom­men über die EU-Pro­gram­me wird rück­wir­kend auf den 1. Januar 2025 vor­läu­fig an­ge­wen­det22: Eine For­sche­rin der ETH Lau­sanne kann so schon vor jeder Volks­ab­stim­mung ein Pro­jekt bei Ho­ri­zon Europe ein­rei­chen. Eras­mus+ könnte ab dem 1. Januar 2027 folgen, sofern das Par­la­ment den Kredit von 192,6 Mil­lio­nen Fran­ken be­wil­ligt (160,3 Mil­lio­nen Pflicht­bei­trag, 15,8 Mil­lio­nen na­tio­na­le Zu­satz­kos­ten und 16,5 Mil­lio­nen Re­ser­ve) und die Schwei­zer Agen­tur Mo­ve­tia ak­kre­di­tiert wird23. Die Seite EU-Pro­gram­me und Welt­raum er­läu­tert diese Re­ge­lung.

Die folgende Tabelle fasst die Etappen und ihren Grad an Gewissheit zusammen.

Etappe Datum Status
Kommissionen des Nationalrats 19.10. bis 18.11.2026 Bestätigt
Wintersession 30.11. bis 18.12.2026 Bestätigt; Programm des Nationalrats nicht veröffentlicht
Ende der Beratungen Nicht vor Anfang 2027 Laut SDA
Volksabstimmung 2027 oder 2028 Kein offizielles Datum
Inkrafttreten Frühestens am 01.01.2028 Annahme gemäss Botschaft

Die kom­men­den Wochen werden zeigen, ob der Na­tio­nal­rat bei der Ab­stim­mungs­re­gel dem Stän­de­rat oder dem Bun­des­rat folgt und in wel­chem Tempo er vor­an­kommt. Von diesen beiden Un­be­kann­ten hängt zu einem guten Teil ab, an wel­chem Tag die Schwei­zer ihren Stimm­zet­tel ein­le­gen. Die Zeit­leis­te auf der Seite Ge­schich­te wird bei jeder Etappe nach­ge­führt.

  1. 1SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle 
  2. 2EDA, Chronologie, S. 3 Quelle 
  3. 3Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.1p. 1033 
  4. 4Abstimmungsprotokoll 8570 Quelle Abstimmungsprotokoll 8568 Quelle 
  5. 5SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle 
  6. 6Parlament, Sitzungsplanung APK-N Quelle 
  7. 7Parlament, Sessionen Quelle 
  8. 8Parlament, Sessionen Quelle 
  9. 9SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle 
  10. 10Offizielle Präsentation, Folie 37p. 38 
  11. 11Abstimmungsprotokoll 8568 Quelle 
  12. 12Faktenblatt Rechtliche Aspektep. 1 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.1p. 1033 
  13. 13SRF, 29.09.2026 Quelle 
  14. 14Schaffhauser Nachrichten, 02.10.2026 Quelle 
  15. 15Bundesamt für Justiz Quelle 
  16. 16RTS, 13.10.2026 Quelle 
  17. 17Botschaft des Bundesratesp. 639 
  18. 18FZA: Änderungsprotokoll, Art. 23bp. 15 
  19. 19FZA: Änderungsprotokoll, Art. 23bp. 14 Botschaft des Bundesratesp. 434 
  20. 20Botschaft des Bundesrates, Ziff. 3.1.1p. 1004 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 3.1.1p. 1002 
  21. 21FZA: Institutionelles Protokoll, Art. 5, Abs. 1p. 6 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 94 
  22. 22Botschaft des Bundesratesp. 45 EDA, Chronologie, S. 3 Quelle 
  23. 23Bundesbeschluss Kredit Erasmus+, Art. 1p. 1 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.8.7.2p. 597 Botschaft des Bundesratesp. 569 

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