«Wann stimmen wir ab?» Kaum eine Frage zum Paket Schweiz–EU wird häufiger gestellt. Mitte Oktober 2026 lässt sich die ehrliche Antwort in einem Satz geben: Ein Datum gibt es noch nicht. Die Nachrichtenagentur SDA spricht von einer Abstimmung «2027 oder 2028»1. Bis dahin wird ein neues Mitglied in den Bundesrat einziehen, es finden eidgenössische Wahlen statt, und das Parlament muss seine Arbeit erst noch zu Ende bringen.
Der Weg dorthin lässt sich dennoch nachzeichnen. Manche Etappen sind geplant und bestätigt, andere erst angedacht. Und der Fahrplan hängt zu einem guten Teil von einem Entscheid ab, der noch offen ist: der Form des Referendums.
Der zurückgelegte Weg
Am 2. März 2026 unterzeichneten Guy Parmelin und Ursula von der Leyen die Abkommen in Brüssel2. Elf Tage später, am 13. März, überwies der Bundesrat seine Botschaft an das Parlament: ein Dokument von über 1000 Seiten mit neun Bundesbeschlüssen, von denen vier dem Referendum unterstehen3. Danach folgten sechs Monate Kommissionsarbeit, bevor das Geschäft erstmals in einen Rat kam.
Vom 28. September bis zum 1. Oktober 2026 beriet der Ständerat das Paket als Erstrat. Er hiess den Bundesbeschluss «Stabilisierung», der den Kern des Pakets umfasst, mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut und will ihn Volk und Ständen vorlegen4. Laut SDA genehmigte er auch die Abkommen über die Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit und unterstellte sie dem fakultativen Referendum; das Stromabkommen verschob er auf den Winter5. Die Einzelheiten stehen in unserem Bericht über die Abstimmungen.
Der Herbst im Nationalrat
Nun liegt das Dossier beim Nationalrat. Seine Aussenpolitische Kommission (APK-N), die für das Paket zuständig ist, tagt vom 19. bis 21. Oktober, am 5. und 6. November sowie vom 16. bis 18. November 2026. An dieser letzten Sitzung behandelt sie den Verfassungsbeschluss 26.425, einen der beiden Wege zum Volks- und Ständemehr. Die Staatspolitische Kommission (SPK-N) befasst sich am 12. und 13. November mit der Referendumsfrage6.
Darauf folgt die Wintersession vom 30. November bis 18. Dezember 20267. Der Ständerat soll dann das Stromabkommen beraten. Für den Nationalrat hingegen ist das Programm noch nicht veröffentlicht: Ob er das Paket schon in diesem Winter aufgreift, ist deshalb offen. Die Sessionen 2027 stehen fest (Frühjahrssession vom 1. bis 19. März, Sondersession vom 19. bis 23. April, Sommersession vom 31. Mai bis 18. Juni), ihre Traktandenlisten noch nicht8.
Laut SDA werden die Beratungen «nicht vor Anfang 2027» abgeschlossen sein9. Nach dem Nationalrat müssen die beiden Kammern die Differenzen bereinigen: Sie schicken sich die strittigen Punkte so lange hin und her, bis eine Einigung steht. Mehrere Differenzen zeichnen sich ab: bei der Form des Referendums, der Zuwanderungsabgabe, dem Strafregisterauszug, der Massnahme 14 zum Lohnschutz und dem Kredit für Erasmus+. Formell besteht noch keine davon. Am Ende steht die Schlussabstimmung in beiden Kammern.
Warum die Form des Referendums den Fahrplan verschiebt
Der Entscheid über die Abstimmungsregel beeinflusst nicht nur das Ergebnis, er verschiebt auch den Fahrplan. Beim fakultativen Referendum, wie es der Bundesrat vorschlägt, wird der Beschluss nach der Schlussabstimmung veröffentlicht; die Gegner haben dann 100 Tage Zeit, um 50'000 Unterschriften zu sammeln (auch acht Kantone können es verlangen), und es genügt das Volksmehr10. Abgestimmt wird nur, wenn das Referendum zustande kommt. Als Erste dürfte die SVP, die das Paket bekämpft, es ergreifen; laut SDA könnten die Abstimmungen 2027 oder 2028 stattfinden. Diese drei Monate Sammelzeit und die Prüfung der Unterschriften verlängern den Fahrplan.
Mit dem Volks- und Ständemehr, das der Ständerat will, käme es automatisch zur Abstimmung, ohne Unterschriftensammlung11. Für ein Referendumskomitee ändert das alles: Statt drei Monate lang an Ständen auf der Strasse zu sammeln, könnte es direkt in den Abstimmungskampf einsteigen.
Das Paket umfasst vier referendumsfähige Bundesbeschlüsse: Stabilisierung, Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Über jeden kann separat abgestimmt werden, am selben Tag oder an verschiedenen Terminen. Ein Nein zur Stabilisierung würde aber das Inkrafttreten der drei anderen verhindern12.
Juni 2027 oder 2028?
Die Abstimmungstermine legt der Bundesrat fest. Die Befürworter des Pakets peilen den 6. Juni 2027 an13. Laut Presse hält das Newsportal watson 2028 für wahrscheinlicher, weil das Parlament mehr Zeit brauche. Die Wahl des Datums bestimmt, wie lange der Abstimmungskampf dauert und wie weit er von anderen Urnengängen entfernt liegt.
Ein politisches Ziel gibt den Rahmen vor: Die Koordinationskonferenz des Parlaments hat am 17. Dezember 2025 beschlossen, das Geschäft noch in der laufenden Legislatur abzuschliessen. Die eidgenössischen Wahlen finden aber im Herbst 2027 statt. Eine Abstimmung im Juni 2027 läge wenige Monate vor diesen Wahlen, eine Abstimmung 2028 danach, mit einem neu gewählten Parlament.
Weitere Ereignisse werden das Tempo mitbestimmen. Guy Parmelin, Vorsteher des Wirtschaftsdepartements und Unterzeichner des Pakets, hat seinen Rücktritt aus dem Bundesrat auf den 31. Dezember 2026 angekündigt; die Wahl seines Nachfolgers ist laut Presse für den 9. Dezember vorgesehen14. Die Kompass-Initiative, die für Verträge dieser Art das Volks- und Ständemehr vorschreiben will, wartet auf die Beratung im Parlament; ihr Abstimmungstermin ist unbekannt15. Siehe unseren Artikel. Ausserhalb des Pakets läuft laut den Komitees bis zum 21. Januar 2027 die Unterschriftensammlung für ein Referendum gegen das Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur16: siehe Mercosur und das Paket. Auf europäischer Seite gibt es keinen bekannten Zeitplan für die Ratifizierung. Laut NZZ hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments das Paket am 10. September 2026 gutgeheissen; die Abstimmung im Plenum ist noch nicht angesetzt.
Nach der Abstimmung: Änderungen in Etappen
Selbst bei einem Ja kämen die Änderungen nicht auf einen Schlag. Die Botschaft geht davon aus, dass der Stabilisierungsteil frühestens am 1. Januar 2028 in Kraft tritt17. Gewisse Regeln würden erst viel später greifen. Für ein lombardisches Unternehmen, das Arbeiter auf eine Tessiner Baustelle entsendet, gälten die neuen Entsenderegeln erst 36 Monate nach dem Inkrafttreten18. Das Daueraufenthaltsrecht, das EU-Bürgern nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit in der Schweiz offensteht, würde erstmals 2035 gewährt19. Auch die Rechnung stiege schrittweise: Laut Bundesrat würden die direkten Ausgaben des Bundes von 864 Millionen Franken im Jahr 2027 auf «rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr» im Jahr 2035 anwachsen20. Und ab dem Inkrafttreten gälte die dynamische Rechtsübernahme: Die Schweiz würde die Weiterentwicklung des EU-Rechts in den erfassten Bereichen laufend übernehmen, ohne darüber mitzuentscheiden, vorbehaltlich ihres internen Verfahrens und eines möglichen Referendums21.
Umgekehrt gilt ein Teil des Pakets bereits. Das am 10. November 2025 unterzeichnete Abkommen über die EU-Programme wird rückwirkend auf den 1. Januar 2025 vorläufig angewendet22: Eine Forscherin der ETH Lausanne kann so schon vor jeder Volksabstimmung ein Projekt bei Horizon Europe einreichen. Erasmus+ könnte ab dem 1. Januar 2027 folgen, sofern das Parlament den Kredit von 192,6 Millionen Franken bewilligt (160,3 Millionen Pflichtbeitrag, 15,8 Millionen nationale Zusatzkosten und 16,5 Millionen Reserve) und die Schweizer Agentur Movetia akkreditiert wird23. Die Seite EU-Programme und Weltraum erläutert diese Regelung.
Die folgende Tabelle fasst die Etappen und ihren Grad an Gewissheit zusammen.
| Etappe | Datum | Status |
|---|---|---|
| Kommissionen des Nationalrats | 19.10. bis 18.11.2026 | Bestätigt |
| Wintersession | 30.11. bis 18.12.2026 | Bestätigt; Programm des Nationalrats nicht veröffentlicht |
| Ende der Beratungen | Nicht vor Anfang 2027 | Laut SDA |
| Volksabstimmung | 2027 oder 2028 | Kein offizielles Datum |
| Inkrafttreten | Frühestens am 01.01.2028 | Annahme gemäss Botschaft |
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob der Nationalrat bei der Abstimmungsregel dem Ständerat oder dem Bundesrat folgt und in welchem Tempo er vorankommt. Von diesen beiden Unbekannten hängt zu einem guten Teil ab, an welchem Tag die Schweizer ihren Stimmzettel einlegen. Die Zeitleiste auf der Seite Geschichte wird bei jeder Etappe nachgeführt.
- 1SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle
- 2EDA, Chronologie, S. 3 Quelle
- 3Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.1p. 1033
- 4Abstimmungsprotokoll 8570 Quelle Abstimmungsprotokoll 8568 Quelle
- 5SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle
- 6Parlament, Sitzungsplanung APK-N Quelle
- 7Parlament, Sessionen Quelle
- 8Parlament, Sessionen Quelle
- 9SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle
- 10Offizielle Präsentation, Folie 37p. 38
- 11Abstimmungsprotokoll 8568 Quelle
- 12Faktenblatt Rechtliche Aspektep. 1 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.1p. 1033
- 13SRF, 29.09.2026 Quelle
- 14Schaffhauser Nachrichten, 02.10.2026 Quelle
- 15Bundesamt für Justiz Quelle
- 16RTS, 13.10.2026 Quelle
- 17Botschaft des Bundesratesp. 639
- 18FZA: Änderungsprotokoll, Art. 23bp. 15
- 19FZA: Änderungsprotokoll, Art. 23bp. 14 Botschaft des Bundesratesp. 434
- 20Botschaft des Bundesrates, Ziff. 3.1.1p. 1004 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 3.1.1p. 1002
- 21FZA: Institutionelles Protokoll, Art. 5, Abs. 1p. 6 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 94
- 22Botschaft des Bundesratesp. 45 EDA, Chronologie, S. 3 Quelle
- 23Bundesbeschluss Kredit Erasmus+, Art. 1p. 1 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.8.7.2p. 597 Botschaft des Bundesratesp. 569