111'422 gültige Unterschriften, gesammelt in elf Monaten. Diese Zahl stellte die Bundeskanzlei am 21. Oktober 2025 für die Volksinitiative der Allianz Kompass/Europa fest, in der Romandie als «Boussole Europe» bekannt1. Ihr Anliegen lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Staatsverträge, welche die Schweiz zur Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen verpflichten, sollen nicht nur vom Volk, sondern auch von den Kantonen gutgeheissen werden müssen.
Das Paket Schweiz–EU ist das naheliegende Ziel, doch die Initiative reicht weiter: Sie würde die Regel für alle Staatsverträge dieser Art dauerhaft ändern. Der Bundesrat empfiehlt seit November 2025, sie abzulehnen; seine Botschaft vom 12. August 2026 enthält keinen Gegenvorschlag2. Das Parlament muss sie noch beraten, ein Abstimmungstermin ist nicht bekannt.
Wer hinter der Initiative steht
Kompass/Europa ist eine 2021 gegründete Allianz von Unternehmern, die das Paket ablehnt3. Sie bekämpft namentlich, was sie als Unterstellung des Vertrags unter die Gerichtsbarkeit der EU bezeichnet4. Lanciert wurde die Initiative am 1. Oktober 2024, eingereicht am 29. August 2025, mit mehr als den 100'000 Unterschriften, die innert 18 Monaten nötig sind5. Sie ist Teil einer breiteren Bewegung: Auch die SVP, der Schweizerische Gewerbeverband und der Schweizer Bauernverband verlangen für das Paket das Ständemehr6.
Der offizielle Titel fasst das Ziel zusammen: «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft». Der Begriff der «Passivmitgliedschaft» bündelt die Kritik der Initianten am Paket.
Was die Initiative ändern würde
Sie verlangt, dass Staatsverträge, welche die Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, dem obligatorischen Referendum unterstehen, also der Abstimmung von Volk und Ständen. Dazu ändert sie die Artikel 101 und 164 der Bundesverfassung und fügt eine Übergangsbestimmung an7.
Was das bedeuten würde, zeigt ein Blick auf die heutige Regel. Ein solcher Vertrag untersteht grundsätzlich dem fakultativen Referendum: Abgestimmt wird nur, wenn 50'000 Stimmberechtigte (oder 8 Kantone) dies innert 100 Tagen verlangen, und es genügt das Volksmehr8. Diesen Weg schlägt der Bundesrat für das Paket vor9. Mit der Initiative käme es automatisch zur Abstimmung, und ein Vertrag, den eine Mehrheit der Stimmenden annimmt, könnte am fehlenden Ständemehr scheitern. Bei dieser zweiten Zählung hat jeder Kanton eine Stimme, die sechs ehemaligen Halbkantone je eine halbe: Die Stimme eines Innerrhoders wiegt dort weit mehr als jene eines Zürchers. Laut dem Politologen Adrian Vatter läuft das doppelte Mehr faktisch darauf hinaus, dass rund 55 Prozent Ja-Stimmen nötig sind10.
Das Paket zeigt, welche Art von Verträgen gemeint ist. Mit der dynamischen Rechtsübernahme verpflichtet sich die Schweiz, Weiterentwicklungen des EU-Rechts, die in den Geltungsbereich der Abkommen fallen, «so rasch wie möglich» in die Abkommen zu übernehmen11. Sie hat weder einen Sitz im Rat der EU noch Abgeordnete im Europäischen Parlament; ihre Sachverständigen werden bei der Ausarbeitung der Rechtsakte lediglich konsultiert12. Jede Übernahme durchläuft das schweizerische Verfahren, das Referendum eingeschlossen. Eine Ablehnung kann jedoch vor den Gemischten Ausschuss und danach vor ein Schiedsgericht führen. Hält sich die Schweiz nicht an dessen Entscheid, kann die EU Ausgleichsmassnahmen ergreifen: Sie kann Vorteile, welche die Abkommen vorsehen, teilweise aussetzen, die Schweiz aber nicht zur Kasse bitten13. Das Paket hat auch seinen Preis: Laut Bundesrat bringt es zusätzliche Ausgaben für den Bundeshaushalt «im Umfang von rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr» mit sich, eine Grössenordnung, die erst 2035 erreicht wird14. Genau dieses Gesamtgefüge wollen die Initianten der Zustimmung der Kantone unterstellen.
Die Argumente der Initianten
Nach Ansicht der Befürworter berühren Staatsverträge, welche die Schweiz verpflichten, der Entwicklung des EU-Rechts zu folgen, die verfassungsmässige Ordnung und den Föderalismus. Die Kantone müssten deshalb mitreden können. Die Initianten berufen sich auf die Geschichte: 1972 wurde das Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, 1992 der Europäische Wirtschaftsraum Volk und Ständen vorgelegt, obwohl die Verfassung dies nicht verlangte15. Der EWR scheiterte damals an 50,3 Prozent der Stimmenden und 16 Ständen16. Daraus ziehen die Initianten den Schluss, die Regel gehöre in die Verfassung, statt dass das Parlament von Fall zu Fall entscheide.
Zehn Kantone vertraten in der Vernehmlassung zum Paket dieselbe Logik, darunter Uri, Schwyz, Zug und das Tessin17. Ebenso Juristen: Paul Richli von der Universität Luzern sieht «mehr Argumente für als gegen das doppelte Mehr», namentlich weil die Ausgleichsmassnahmen die Abstimmungsfreiheit einschränken würden18.
Der Bundesrat: bei den geltenden Regeln bleiben
Am 26. November 2025 kündigte der Bundesrat an, die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. Seine am 12. August 2026 verabschiedete Botschaft an das Parlament enthält keinen Gegenvorschlag19. Am selben Tag hielt er für das Paket am fakultativen Referendum fest, weil die Abkommen die Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum nicht erfüllten20.
Zur Verteidigung des ordentlichen Verfahrens verweist er unter anderem auf einen Volksentscheid. 2012 lehnten 75,3 Prozent der Stimmenden die Initiative «Staatsverträge vors Volk!» ab, die Staatsverträge mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen dem obligatorischen Referendum unterstellen wollte21. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die Bilateralen I und Schengen/Dublin, die bereits eine Übernahme von EU-Recht vorsehen, dem fakultativen Referendum unterstanden; das Stimmvolk hat sie 2000 und 2005 angenommen22. Nach seiner Einschätzung greift das Paket nicht tief in die verfassungsmässige Ordnung ein, und er warnt davor, ein Präjudiz zu schaffen23.
Auch die FDP, die SP, die Grünen, die Grünliberalen und die EVP treten beim Paket ebenfalls für das fakultative Referendum ein24. Die Meinungen in der Bevölkerung scheinen geteilt: In einer im Oktober 2025 veröffentlichten Umfrage von Demoscope hielten 51 Prozent der Befragten das Volksmehr für ausreichend, 39 Prozent sprachen sich für das doppelte Mehr aus25.
Ein Wettlauf mit dem Paket
Zu einer Frage des Fahrplans hat sich das Parlament bereits geäussert. Am 4. März 2026 lehnte es der Ständerat ab, die Volksabstimmung über die Initiative vor jener über das Paket anzusetzen: Der Antrag erhielt nur 22 Stimmen, bei 23 Gegenstimmen26. Die Reihenfolge ist nicht belanglos, denn beide Vorlagen betreffen dieselbe Frage: welche Abstimmungsregel für Verträge mit der EU gilt. Die inhaltliche Beratung der Initiative steht noch aus.
Inzwischen hat die Debatte die Initiative auf einem anderen Weg eingeholt. Am 30. September 2026 beschloss der Ständerat, dass der Stabilisierungsteil des Pakets das Volks- und Ständemehr erreichen muss. Er wählte zwei Wege, zwischen denen der Nationalrat entscheiden muss: ein im Bundesbeschluss verankertes obligatorisches Referendum (23 zu 17 Stimmen, 3 Enthaltungen) und einen separaten Verfassungsbeschluss (23 zu 18 Stimmen, 2 Enthaltungen)27. Den Bundesbeschluss selbst hiess er mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut28. Für dieses eine Dossier deckt sich der Entscheid mit dem Ziel der Initiative. Folgt der Nationalrat, verschiebt sich die Frage: Es ginge nicht mehr darum, wie über das Paket abgestimmt wird, sondern darum, ob die Regel für alle künftigen Staatsverträge gelten soll.
Die beiden Vorlagen sind auseinanderzuhalten. Das Paket ist eine Reihe von Abkommen, für die das Parlament die Abstimmungsregel bestimmt. Die Kompass-Initiative ist eine Verfassungsänderung; wie jede Volksinitiative kommt sie ohnehin vor Volk und Stände. Die Reihenfolge der beiden Abstimmungen und ihr gegenseitiger Einfluss sind offen, und für die Initiative ist noch kein Datum festgelegt.
Die weiteren Argumente zur Abstimmungsregel finden sich in Nur das Volk oder Volk und Stände? und in Was die Juristen sagen. Wie die Rechtsübernahme funktioniert, erklärt die Seite Institutionelles.
Aktualisiert am 15.10.2026: Abstimmungen im Ständerat vom 30. September 2026, gemäss den offiziellen Abstimmungsprotokollen.
- 1Bundeskanzlei, 21.10.2025 Quelle
- 2Bundesamt für Justiz, 12.08.2026 Quelle
- 3Bundesamt für Justiz Quelle
- 4Kompass/Europa, Website, abgerufen am 14.10.2026 Quelle
- 5Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.8.6p. 140
- 6Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 17
- 7Bundesamt für Justiz Quelle
- 8Offizielle Präsentation, Folie 37p. 38
- 9Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.5p. 1039
- 10SPK-S, 27.03.2026 Quelle
- 11FZA: Institutionelles Protokoll, Art. 5 Abs. 1p. 6
- 12Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 93
- 13Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.4p. 100 FZA: Institutionelles Protokoll, Art. 10 Abs. 2p. 9 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.8p. 103
- 14Botschaft des Bundesrates, Ziff. 3.1.1p. 1002
- 15Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.3p. 1036
- 16Botschaft des Bundesratesp. 36
- 17Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 16
- 18IWP, 04.03.2025 Quelle
- 19EDA, Chronologie, S. 2 Quelle
- 20Bundesrat, 12.08.2026 Quelle
- 21Faktenblatt Rechtliche Aspektep. 3
- 22Botschaft des Bundesratesp. 36 Botschaft des Bundesratesp. 37
- 23Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.3p. 1037 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.5p. 1040
- 24Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 17
- 25La Télé, Oktober 2025 Quelle
- 26Bundesamt für Justiz Quelle
- 27Abstimmungsprotokoll 8568 Quelle Abstimmungsprotokoll 8572 Quelle
- 28Abstimmungsprotokoll 8570 Quelle