Man stelle sich einen Abstimmungssonntag vor, an dem 53 Prozent der Stimmenden Ja sagen zum Paket Schweiz–EU – und das Paket trotzdem scheitert. Abwegig ist dieses Szenario nicht: Es genügte, dass die Mehrheit der Kantone Nein sagt. Alles hängt an einer Frage, die das Parlament noch nicht entschieden hat: Reicht das Volksmehr, oder braucht es auch das Ständemehr?
Der Bundesrat antwortet: das Volk allein. Der Ständerat hat am 30. September 2026 geantwortet: Volk und Stände, und zwar auf zwei verschiedenen Wegen1. Nun ist der Nationalrat am Zug. Hinter dieser Verfahrensdebatte steht eine Grundsatzfrage – die Frage nach dem Charakter des Pakets, dem Gewicht der kleinen Kantone und der Art, wie die Schweiz über ihre europapolitische Zukunft entscheidet.
Zwei Abstimmungsregeln, zwei Rechnungen
Die Bundesverfassung kennt für Staatsverträge zwei Arten von Referendum. Das fakultative Referendum findet nur statt, wenn 50'000 Stimmberechtigte (oder 8 Kantone) es innerhalb von 100 Tagen nach der Veröffentlichung des Erlasses verlangen; dann genügt das Volksmehr2. Das obligatorische Referendum findet automatisch statt und verlangt sowohl das Volks- als auch das Ständemehr. Die Verfassung sieht es namentlich für den Beitritt zu einer «supranationalen Gemeinschaft» vor3.
Beim Ständemehr zählt jeder Kanton eine Stimme, die sechs früheren Halbkantone je eine halbe. Uri wiegt damit gleich viel wie das weit bevölkerungsreichere Zürich. Konkret würde das Ständemehr den Wert eines Stimmzettels verändern. Lea, 19, die in Luzern zum ersten Mal über einen Vertrag mit Europa abstimmt, sähe ihre Stimme doppelt zählen: im landesweiten Total und im Ergebnis ihres Kantons.
Neutral für das Resultat ist dieser Regelwechsel nicht. Laut dem Politologen Adrian Vatter, der von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) angehört wurde, läuft das Ständemehr faktisch auf ein Erfordernis von rund 55 Prozent Ja-Stimmen hinaus4. Eine in Le Matin veröffentlichte Analyse nennt für gewisse Szenarien rund 59 Prozent5. Diese Grössenordnungen sind Schätzungen, keine Regeln. Sie erklären aber, warum aus einer Verfahrensfrage ein politisches Kernthema geworden ist.
Beide Lager berufen sich auf die Geschichte, und beide werden fündig. Unter der alten Bundesverfassung hat das Parlament drei Staatsverträge Volk und Ständen vorgelegt, ohne dass die Verfassung es verlangte: den Beitritt zum Völkerbund 1920, das Freihandelsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft 1972 und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 19926. Das Abkommen von 1972 wurde mit 72,5 Prozent der Stimmen und von allen Ständen angenommen7. Den EWR hingegen lehnten am 6. Dezember 1992 50,3 Prozent der Stimmenden und 16 Stände ab8.
Seither galt die Regel des fakultativen Referendums. Die Bilateralen I wurden im Jahr 2000 mit 67,2 Prozent angenommen9; im Parlament war der Antrag auf eine obligatorische Abstimmung mit 146 zu 26 Stimmen abgelehnt worden10. Schengen und Dublin, die bereits eine Übernahme von EU-Recht vorsehen, wurden 2005 mit 54,6 Prozent angenommen11. 2012 schliesslich lehnten 75,3 Prozent der Stimmenden eine Initiative ab, die Staatsverträge mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen dem obligatorischen Referendum unterstellen wollte12.
Der Bundesrat: der Verfassung folgen
Am 30. April 2025 und erneut am 12. August 2026 hat sich der Bundesrat für das fakultative Referendum entschieden13. Seine Begründung, in der Botschaft ausgeführt, umfasst drei Punkte. Erstens ist das Paket kein Beitritt zu einer supranationalen Gemeinschaft: Es gibt weder unabhängige Organe, die mit Mehrheit entscheiden, noch in weiten Bereichen Entscheide, die direkt für Private gelten14. Zweitens greift es nicht tiefer in die verfassungsrechtliche Ordnung ein als die Bilateralen I oder Schengen15. Drittens würde ein Abweichen vom vorgesehenen Verfahren im Einzelfall einen Präzedenzfall schaffen16.
Das Bundesamt für Justiz war 2024 zum Schluss gekommen, dass für ein obligatorisches Referendum ausserhalb der Verfassung aller Voraussicht nach keine verfassungsrechtliche Grundlage besteht17. Eine Verfassungsänderung wiederum würden die Bestimmungen «nicht ausschliessen», räumt der Bundesrat ein; sie bringe nach seiner Auffassung aber «staatspolitische Risiken mit sich», weil damit «ohne Zustimmung des Verfassungsgebers» vom vorgesehenen Verfahren abgewichen würde18.
Zu diesem Lager gehören SP, Grüne, Grünliberale und EVP; für die Grünen würde ein obligatorisches Referendum entgegen der geltenden Ordnung «einen undemokratischen Präzedenzfall» darstellen19. Am 18. Oktober 2025 haben die Delegierten der FDP das Paket mit 330 zu 104 Stimmen unterstützt und danach das Ständemehr mit 232 zu 189 Stimmen abgelehnt20.
Die Befürworter des Ständemehrs: ein Vertrag der Sonderklasse
Auf der anderen Seite haben SVP, EDU, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizer Bauernverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete in der Vernehmlassung das Ständemehr verlangt. Ebenso zehn Kantone: Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Schaffhausen, beide Appenzell und das Tessin21. Ihr Hauptargument betrifft den Charakter des Pakets. Mit der dynamischen Rechtsübernahme verpflichtet sich die Schweiz, die künftige Entwicklung des EU-Rechts in den betroffenen Bereichen in ihre Abkommen zu übernehmen22. Sie hat weder einen Sitz im Rat der EU noch Abgeordnete im Europäischen Parlament; ihre Experten werden lediglich bei der Ausarbeitung der Regeln konsultiert23. Verweigert sie eine Übernahme, geht der Streit zuerst vor den Gemischten Ausschuss und kann danach einem Schiedsgericht vorgelegt werden; hält sich die Schweiz nicht an dessen Entscheid, kann die EU Ausgleichsmassnahmen ergreifen, also Vorteile aus den Abkommen teilweise aussetzen – nicht aber der Schweiz eine Zahlung auferlegen24. Für die Befürworter des Ständemehrs berührt eine solche Verpflichtung die verfassungsrechtliche Ordnung und den Föderalismus – und rechtfertigt, dass die Kantone mitreden.
Die Geschichte lesen sie auf ihre Weise: 1972 und 1992 zeigten, dass ein Vertrag von aussergewöhnlicher Tragweite auch ohne Pflicht den Ständen vorgelegt werden kann. Der Kanton Uri, im Ergebnisbericht der Vernehmlassung zitiert, vertritt eine differenziertere Position: Das fakultative Referendum sei verfassungskonform, die obligatorische Abstimmung aber politisch vorzuziehen25. In einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» um den 20. September 2026 hat der frühere Präsident der EU-Kommission Jean-Claude Juncker erklärt, er habe stets mit einem Ständemehr gerechnet26.
Zwei Wege, ein gespaltenes Parlament
Der Ständerat hat für den Stabilisierungsteil, der den Kern des Pakets bildet, zwei Wege zum Ständemehr geöffnet. Der erste, ein Referendum sui generis («eigener Art»), besteht darin, im Genehmigungsbeschluss selbst festzuhalten, dass er der Abstimmung von Volk und Ständen untersteht, ohne die Verfassung zu ändern. Er wurde mit 23 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen27. Der zweite führt über einen separaten Verfassungsbeschluss (26.425), der die Bundesverfassung um eine Übergangsbestimmung ergänzt, die von Artikel 121a über die Zuwanderung abweicht. Wie jede Verfassungsänderung unterstünde dieser Beschluss von Amtes wegen der Abstimmung von Volk und Ständen28. Er wurde mit 23 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen29. Am selben Abend hat die Kammer den Stabilisierungsbeschluss selbst mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt30. Für die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit hat sie laut SDA am fakultativen Referendum festgehalten31.
Für ein Referendumskomitee wäre der Unterschied handfest: Mit dem Ständemehr müssten gegen die Stabilisierung keine 50'000 Unterschriften in 100 Tagen gesammelt werden, denn die Abstimmung fände automatisch statt.
Die Kommissionen widersprechen sich. Die SPK-S hat die Vorlage 26.425 ausgearbeitet, während die Aussenpolitische Kommission des Ständerates das obligatorische Referendum mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt hat32. Im Nationalrat hat sich die Staatspolitische Kommission für das Ständemehr ausgesprochen33, die Aussenpolitische Kommission hingegen hat es am 2. Juni 2026 mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt, 26.425 Folge zu geben. Die Mitte hat ihre Parole zum Paket auf die Zeit nach den parlamentarischen Beratungen verschoben34. In der Konferenz der Kantonsregierungen sprachen sich 15 Kantone für das fakultative und 10 für das obligatorische Referendum aus35. Auch die Bevölkerung scheint geteilter Meinung: In einer im Oktober 2025 veröffentlichten Demoscope-Umfrage hielten 51 Prozent der Befragten das Volksmehr für ausreichend, 39 Prozent wollten das Ständemehr36. Unter den Juristen herrscht ebenso wenig Einigkeit, wie unser Artikel Was die Juristen sagen zeigt.
Was feststeht und was nicht
In einem Punkt herrscht Einigkeit: Das letzte Wort über die Form des Referendums hat das Parlament37. Und wie auch immer es entscheidet, das Volk wird sehr wahrscheinlich abstimmen. Beim fakultativen Referendum hätte die SVP, die das Paket bekämpft, kaum Mühe, die Unterschriften zu sammeln. Ebenfalls sicher ist: Ein Nein zur Stabilisierung würde auch das Inkrafttreten der drei neuen Abkommen über Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit verhindern38.
Drei Fragen bleiben offen. Wie entscheidet der Nationalrat, dessen Staatspolitische Kommission (SPK-N) sich am 12. und 13. November mit dem Thema befasst39? Welche Regel gilt für das noch nicht beratene Stromabkommen? Und was wird aus der Kompass-Initiative, die das Ständemehr für solche Verträge generell einführen will? Die dynamische Rechtsübernahme und die Ausgleichsmassnahmen erklärt die Seite Institutionelles im Detail. Eines ist sicher: Die gewählte Regel wird den Abstimmungskampf prägen – und vielleicht auch das Resultat.
- 1SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle
- 2Offizielle Präsentation, Folie 37p. 38
- 3Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.2p. 1034
- 4SPK-S, 27.03.2026 Quelle
- 5Le Matin, 2026 Quelle
- 6Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.3p. 1036
- 7Botschaft des Bundesratesp. 35
- 8Botschaft des Bundesratesp. 36
- 9Botschaft des Bundesratesp. 36
- 10Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.3p. 1037
- 11Botschaft des Bundesratesp. 37
- 12Faktenblatt Rechtliche Aspektep. 3
- 13Bundesrat, 30.04.2025 Quelle Bundesrat, 12.08.2026 Quelle
- 14Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.2p. 1034
- 15Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.3p. 1037
- 16Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.5p. 1040
- 17Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.3p. 1036
- 18Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.4p. 1038 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.5p. 1039
- 19Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 17
- 20SRF, 18.10.2025 Quelle Blick (frz.), 18.10.2025 Quelle
- 21Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 16 Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 17
- 22FZA: Institutionelles Protokoll, Art. 5 Abs. 1p. 5
- 23Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 94
- 24FZA: Institutionelles Protokoll, Art. 10 Abs. 2p. 9 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.8p. 103
- 25Ergebnisbericht Vernehmlassungp. 17
- 26NZZ am Sonntag, September 2026 Quelle
- 27Abstimmungsprotokoll 8568 Quelle Fahne S1-1, 04.09.2026 Quelle
- 28Botschaft des Bundesrates, Ziff. 4.2.2.1.4p. 1038
- 29Abstimmungsprotokoll 8572 Quelle
- 30Abstimmungsprotokoll 8570 Quelle
- 31SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle
- 32APK-S, 22.05.2026 Quelle
- 33SRF, 22.05.2026 Quelle
- 34Die Mitte, 29.10.2025 Quelle
- 35KdK, 24.10.2025 Quelle
- 36La Télé, Oktober 2025 Quelle
- 37Faktenblatt Rechtliche Aspektep. 1
- 38Faktenblatt Rechtliche Aspektep. 1
- 39Parlament, Sitzungsplanung APK-N Quelle