Darf ein Schweizer Importeur weiterhin südamerikanisches Rindfleisch von Tieren einführen, die möglicherweise mit Wachstumshormonen behandelt wurden? Ja, aber nicht mehr zu denselben Bedingungen. Mit dem Paket Schweiz–EU müsste dieses Fleisch über eine Schweizer Grenzkontrollstelle ins Land kommen und direkt an die Konsumenten verkauft werden. Ein Rückverfolgungssystem würde verhindern, dass es in den europäischen Markt gelangt, und die Schweiz müsste der Europäischen Kommission darüber jedes Jahr Bericht erstatten1.
Hier treffen sich die beiden europapolitischen Dossiers dieses Herbsts. Am 13. Oktober 2026 wurde das Referendum gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA, der die Schweiz angehört, und dem Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) ergriffen. Das Paket mit der EU verändert, wie die Gesundheitsstandards für Importe aus Drittstaaten festgelegt werden, etwa für südamerikanisches Fleisch: Auf diesem Feld kreuzen sich die beiden Abstimmungen.
Wo das Paket die Regeln ändert: die Lebensmittelsicherheit
Über das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit greift das Paket in die Einfuhren ein. Die EU-Regeln für die gesamte Lebensmittelkette würden in der Schweiz anwendbar, und ihre künftigen Änderungen würden dynamisch übernommen: Sie werden laufend per Beschluss des Gemischten Ausschusses integriert und anschliessend nach den Schweizer Verfahren genehmigt, mit dem Parlament und einem möglichen Referendum. Mitentscheiden kann die Schweiz bei diesen Regeln nicht. Sie hat weder einen Sitz im Rat der EU noch Abgeordnete im Europäischen Parlament; sie wirkt nur im Vorfeld mit, indem die Kommission ihre Sachverständigen konsultiert2.
Konkret heisst das: Die Schweiz kann weiterhin Abkommen mit Drittstaaten schliessen. Will sie aber eine neue EU-Regel zur Einfuhr von Produkten aus diesen Ländern nicht oder anders anwenden, müsste dies laut Botschaft «mit einer Ausnahmebestimmung im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit ausgehandelt» werden3. Wollte die Schweiz etwa im Alleingang strengere Gesundheitsanforderungen an südamerikanisches Fleisch stellen, bräuchte sie dafür die Zustimmung der EU. Weigerte sich die Schweiz, eine neue Einfuhrregel zu übernehmen, könnte die EU den Streit vor den Gemischten Ausschuss und danach vor ein Schiedsgericht bringen. Hielte sich die Schweiz nicht an den Entscheid des Schiedsgerichts, könnte die EU Ausgleichsmassnahmen ergreifen: Sie könnte Vorteile aus den Abkommen teilweise und verhältnismässig aussetzen4.
Das Paket dehnt damit auf pflanzliche Produkte und die übrigen Lebensmittel einen Mechanismus aus, der für Tiere und tierische Produkte bereits besteht: Für sie gelten die EU-Einfuhrregeln schon heute in der Schweiz, und die tierärztlichen Grenzkontrollen sind seit 2009 gemeinsam5. Vor allem macht es diesen Mechanismus dynamisch: Die Schweiz wird die Entwicklung dieser Regeln künftig nachvollziehen. Die Schweizer Höchstwerte für Pestizidrückstände sind bereits mit jenen der EU harmonisiert6. Beibehalten konnte die Schweiz ihre Deklarationspflichten für importierte Produkte aus schmerzverursachenden Produktionsmethoden, aus Käfighaltung oder von hormonbehandelten Rindern7.
Über diese Verlagerung gehen die Meinungen auseinander. Die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC ist mit Vorbehalten dafür: Sie begrüsst den Zugang zu den europäischen Warn- und Risikobewertungssystemen, gibt aber zu bedenken, die Schweiz könnte konsumentenunfreundliche Regeln übernehmen müssen, ohne echten Anpassungsspielraum zu haben8. Der Schweizer Bauernverband hält es seinerseits für sehr problematisch, dass der Lebensmittelteil ins Paket aufgenommen wurde, und verlangt, dass dieses dem Volks- und Ständemehr unterstellt wird (Stellungnahme vom 22. Oktober 2025).
Ein Abkommen, das erst im zweiten Anlauf durchkam
Das Abkommen EFTA-Mercosur wurde am 16. September 2025 in Rio de Janeiro unterzeichnet. Sein Weg durchs Parlament verlief holprig. Am 17. Juni 2026 lehnte der Nationalrat es zunächst mit 96 zu 86 Stimmen ab9. Der Ständerat stimmte danach am 14. September mit 35 zu 7 Stimmen zu, worauf der Nationalrat am 16. September mit 118 zu 66 Stimmen einlenkte10. In der Schlussabstimmung vom 2. Oktober passierte das Abkommen laut Presseberichten im Nationalrat mit 116 zu 71 Stimmen bei 9 Enthaltungen und im Ständerat mit 36 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
In der Zwischenzeit hat das Parlament als Begleitmassnahme rund 517 Millionen Franken über sechs Jahre vorgesehen, davon 480 Millionen an Investitionskrediten für 2028–2033 und 37 Millionen für die Absatzförderung11. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hatte diesen Betrag mit 9 zu 4 Stimmen unterstützt und es mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt, die EU-Entwaldungsverordnung zu übernehmen12.
Ergriffen wurde das Referendum am 13. Oktober von den Grünen, der SP, Public Eye, Voices und dem Genfer Winzer Willy Cretegny, unterstützt von der Kleinbauern-Vereinigung. Die Komitees nennen den 21. Januar 2027 als Frist für die Sammlung der nötigen 50'000 Unterschriften13.
Zwei Lager, zwei Lesarten des Abkommens
Für seine Befürworter, darunter der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments, würde das Abkommen den Schweizer Unternehmen jährlich rund 150 Millionen Franken an Zöllen ersparen. Zudem enthalte es die ersten verbindlichen Verpflichtungen zu Wäldern und nachhaltiger Landwirtschaft14.
Das Referendumskomitee fürchtet um den Amazonas-Regenwald. Laut SP-Nationalrat Fabian Molina sieht das Abkommen keine wirksamen Regeln vor, um die Einfuhr von Produkten aus diesen Gebieten zu verbieten. Die Gegner kritisieren zudem unlauteren Wettbewerb für die Schweizer Landwirtschaft durch Fleisch, das nach weniger strengen Standards bei Antibiotika und Tierwohl produziert wird15.
Offene Fragen und Zeitplan
Mehrere Punkte bleiben unklar, und es liess sich keine Analyse finden, in der ein Akteur die beiden Urnengänge ausdrücklich miteinander verknüpft. Das Paket schafft keine Zollunion: Über Zölle, Kontingente und Freihandelsabkommen entscheidet weiterhin die Schweiz allein, und die beiden Abstimmungen sind rechtlich voneinander unabhängig16. Wie genau ein Mercosur-Produkt zollrechtlich behandelt wird, das zu reduzierten Zöllen in die EU gelangt und dann in die Schweiz weitergeliefert wird, hängt von den Ursprungsregeln ab; die offiziellen Dokumente zum Paket analysieren dies nicht. Sollte die EU künftig Einfuhrregeln zur Entwaldung im Bereich der Lebensmittelsicherheit erlassen, stellte sich die Frage ihrer Übernahme durch die Schweiz. Die EU-Entwaldungsverordnung ist nicht Teil des Pakets, und die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat es abgelehnt, sie im Rahmen des Mercosur-Geschäfts zu übernehmen17.
Auch die Zeitpläne unterscheiden sich. Kommt das Referendum zustande, stimmt das Volk über das Abkommen EFTA-Mercosur ab, wobei allein das Volksmehr zählt; Switzerland Global Enterprise nennt Juni 202718. Beim Paket hat das Parlament seine Arbeit noch nicht abgeschlossen. Der Ständerat hat den Teil «Stabilisierung» genehmigt und beschlossen, ihn Volk und Ständen vorzulegen; für die Lebensmittelsicherheit blieb er laut SDA beim fakultativen Referendum19. Ein Abstimmungsdatum gibt es nicht (siehe unseren Fahrplan und den Artikel zum Ständemehr). Der Lebensmittelteil des Pakets wird auf der Seite Lebensmittel und Landwirtschaft ausführlich erklärt.
- 1Protokoll Lebensmittelsicherheit, Art. 7p. 6
- 2Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 93 Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.1p. 94
- 3Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.12.13.3p. 958
- 4Botschaft des Bundesrates, Ziff. 2.1.6.2.8p. 104 FZA: Institutionelles Protokoll, Art. 11p. 10
- 5Botschaft des Bundesratesp. 851 Botschaft des Bundesratesp. 938
- 6Botschaft des Bundesratesp. 855
- 7Protokoll Lebensmittelsicherheit, Art. 7p. 5 Protokoll Lebensmittelsicherheit, Art. 7p. 6
- 8FRC, Oktober 2025 Quelle
- 9Curia Vista, Geschäft 26.033 Quelle
- 10Curia Vista, Geschäft 26.033 Quelle
- 11RTS, September 2026 Quelle
- 12APK-S, 04.09.2026 Quelle
- 13RTS, 13.10.2026 Quelle
- 14RTS, September 2026 Quelle
- 15RTS, 13.10.2026 Quelle
- 16Botschaft des Bundesrates, Ziff. 3.1.3p. 1007 Faktenblatt Landwirtschaftp. 3
- 17APK-S, 04.09.2026 Quelle
- 18S-GE, abgerufen am 14.10.2026 Quelle
- 19SDA (frz.), 01.10.2026 Quelle