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Pendler und Bilaterale III: GA und neue Züge

Wählen Sie Ihre Situation: Das ändert sich, Abkommen für Abkommen, mit dem Grad der Gewissheit und der offiziellen Quelle.

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Das Paket öffnet den internationalen Schienenverkehr für ausländische Bahnen: neue Züge, Inlandstrecken, die in internationalen Zügen verkauft werden, und ein neuer Vorrang gegenüber Extrazügen. Es öffnet zudem Schweizer Inlandflüge für europäische Fluggesellschaften.

  1. Land- und Luftverkehr

    Ein Zug Zürich–München einer ausländischen Bahn, der in St. Gallen hält, kann Ihnen ein Billett Zürich–St. Gallen verkaufen, sofern sein Hauptzweck die internationale Fahrt bleibt. Eine ausländische Bahn kann hingegen keine reine Inlandlinie betreiben. Die Schweiz kann ihn verpflichten, auf dieser Strecke GA und Halbtax anzuerkennen; die Kriterien werden auf Verordnungsstufe festgelegt.

    Wahrscheinlich Landverkehr: Änderungsprotokoll·Art. 24 LandVA·S. 3 Botschaft des Bundesrates·S. 503

  2. Land- und Luftverkehr

    Ausländische Bahnen können neue internationale Züge im Alleingang anbieten, zum Beispiel Bern–München. Im Beispiel des Bundesrates fährt ein solcher Zug spät am Abend ab, weil das Schweizer Netz tagsüber ausgelastet ist.

    Hängt von der Umsetzung ab Faktenblatt Landverkehr·S. 3

  3. Land- und Luftverkehr

    Ein kurzfristig bestellter Extrazug, etwa für ein grosses Fussballspiel, hat keinen Vorrang mehr vor einem internationalen Zug, der im jährlichen Verfahren beantragt wurde. Die tatsächliche Auswirkung ist nicht beziffert; die SBB und der Verband öffentlicher Verkehr haben verlangt, dass sie beziffert wird.

    Sicher Botschaft des Bundesrates·S. 506 Ergebnisbericht Vernehmlassung·S. 55

  4. Land- und Luftverkehr

    Basel–Mailand: Neben den in Kooperation mit der SBB betriebenen Zügen kann ein italienischer Betreiber im Alleingang eine eigene Linie lancieren. Ihr GA gilt dort auf dem Schweizer Abschnitt nur, wenn die Schweiz ihn verpflichtet, sich ins Tarifsystem zu integrieren.

    Wahrscheinlich Landverkehr: Änderungsprotokoll·Gemeinsame Erklärung·S. 17 Botschaft des Bundesrates·S. 503

  5. Land- und Luftverkehr

    Sie fliegen von Lugano nach Genf: Eine europäische Fluggesellschaft kann diese Strecke anbieten, wenn die Nachfrage ausreicht. Im Gegenzug können Schweizer Fluggesellschaften Inlandflüge in der EU durchführen.

    Sicher Faktenblatt Luftverkehr·S. 1 Botschaft des Bundesrates·S. 542

  6. Institutionelle Fragen

    Die europäischen Bahnregeln werden sich weiterentwickeln. Die Schweiz muss sie im Landverkehrsabkommen übernehmen, ohne darüber abzustimmen. Eine Ablehnung ginge an den , danach an das , und könnte zu führen (teilweise Aussetzung von Vorteilen).

    Sicher Landverkehr: Institutionelles Protokoll·Art. 5·S. 4 Landverkehr: Institutionelles Protokoll·Art. 11·S. 8

Und jetzt?

  1. 1Die Abkommen verstehenDas Wichtigste zu jedem: was sich ändert, Vorteile, Einschränkungen.
  2. 2AbstimmungshilfeIhre Prioritäten, Thema für Thema, dann ein Gesamtergebnis.
  3. 3Eine Frage stellenEine Antwort aus den Texten, mit Seitenangabe.

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