Entdecken · Paket Schweiz–EU

Konsumenten: Le­bens­mit­tel und Strom mit den Bilateralen III

Wählen Sie Ihre Situation: Das ändert sich, Abkommen für Abkommen, mit dem Grad der Gewissheit und der offiziellen Quelle.

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Das Paket ändert die Regeln für das, was auf Ihrem Teller landet, und die Art, wie Sie Ihren Strom einkaufen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) sieht darin einen «klaren Gewinn» für die Konsumenten (Stellungnahme vom 30.10.2025). Die FRC, die das Paket mit Vorbehalten befürwortet, befürchtet, dass die Schweiz «konsumentenunfreundliche Regeln ohne echten Anpassungsspielraum» übernehmen muss FRC, 30.10.2025.

  1. Lebensmittel und Landwirtschaft

    In Frankreich wird ein gefährliches Lebensmittel zurückgerufen: Die Schweizer Behörden erhalten die europäische Warnung gleichzeitig mit jenen der Mitgliedstaaten. Für die Information der Öffentlichkeit bleiben das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die Kantone zuständig.

    Sicher Faktenblatt Landwirtschaft·S. 3 Botschaft des Bundesrates·S. 857

  2. Lebensmittel und Landwirtschaft

    Neuartige Lebensmittel werden von der EU-Kommission bewilligt und nicht mehr vom BLV, nach einer Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

    Sicher Botschaft des Bundesrates·S. 854

  3. Lebensmittel und Landwirtschaft

    Die zugelassenen Zusatzstoffe und Aromen entsprechen genau jenen der EU, ohne Verzögerung. Jede neue europäische Liste gilt auch in der Schweiz, die nicht darüber abstimmt. Die schweizspezifischen Verbote der Aromenverordnung fallen weg.

    Sicher Botschaft des Bundesrates·S. 855 Protokoll Lebensmittelsicherheit·Art. 15·S. 12

  4. Lebensmittel und Landwirtschaft

    Auf der Etikette eines Produkts aus der EU genügt die Angabe «EU» als Produktionsland; auch Name und Adresse des Unternehmens können sie ersetzen.

    Sicher Protokoll Lebensmittelsicherheit·Anhang I, Ziff. 49·S. 42

  5. Strom

    Sie können Ihren Stromlieferanten frei wählen – oder nichts tun und beim regulierten Tarif Ihres lokalen Verteilnetzbetreibers bleiben. Wenn Sie wechseln, können Sie Ende Jahr kostenlos zurückkehren. Der Bundesrat schätzt, dass die erwarteten Vorteile «eher gering» ausfallen könnten.

    Sicher Bundesbeschluss Strom·Art. 6a·S. 8 Botschaft des Bundesrates·S. 807

Und jetzt?

  1. 1Die Abkommen verstehenDas Wichtigste zu jedem: was sich ändert, Vorteile, Einschränkungen.
  2. 2AbstimmungshilfeIhre Prioritäten, Thema für Thema, dann ein Gesamtergebnis.
  3. 3Eine Frage stellenEine Antwort aus den Texten, mit Seitenangabe.

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