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Ex­por­tie­ren­de KMU: Was die Bilateralen III ändern

Wählen Sie Ihre Situation: Das ändert sich, Abkommen für Abkommen, mit dem Grad der Gewissheit und der offiziellen Quelle.

Sie führen ein exportierendes KMU6 Änderungen · 4 Abkommen

Für ein KMU, das in die EU verkauft, soll das Paket die Anerkennung der Zertifizierungen wiederherstellen, die bei den Medizinprodukten seit 2021 blockiert ist. Im Gegenzug muss die Schweiz ihre technischen Vorschriften laufend an jene der EU anpassen. Neue Regeln gelten auch für den Stromeinkauf, die ausländische Konkurrenz und die Kündigung von Arbeitnehmervertretern.

  1. Technische Handelshemmnisse

    Sie stellen Medizinprodukte her: Seit 2021 brauchen Sie einen Bevollmächtigten in der EU und müssen Ihre Produkte neu etikettieren. Für ein kleines Unternehmen machten diese Mehrkosten 0,9 bis 1,3 % des Umsatzes aus. Das Paket soll diese Pflicht aufheben, sobald das betreffende Kapitel vom aktualisiert ist.

    Wahrscheinlich Botschaft des Bundesrates·S. 1022 MRA: Änderungsprotokoll·S. 7 Botschaft des Bundesrates·S. 483

  2. Strom

    Ihr Betrieb verbraucht zwischen 50 und 100 MWh pro Jahr: Er verliert den regulierten Tarif und muss seinen Strom am Markt einkaufen. Ausnahme: Ein Kleinstunternehmen kann diesen Tarif zehn Jahre lang behalten. Ein Kleinstunternehmen hat weniger als zehn Beschäftigte, und sein Umsatz oder seine Bilanz übersteigt zwei Millionen Euro nicht. Unter 50 MWh können Sie Ihren Lieferanten wählen oder beim regulierten Tarif bleiben.

    Sicher Bundesbeschluss Strom·Art. 6a·S. 8 Botschaft des Bundesrates·S. 741

  3. Technische Handelshemmnisse

    Die Schweiz muss ihre technischen Vorschriften in 20 Sektoren im Takt der EU anpassen. Die EU kann die Gleichwertigkeit einer Schweizer Vorschrift bestreiten. Nach einem Streit in einem anderen Abkommen könnte eine , also die teilweise Aussetzung von Vorteilen, auch Ihre Exporte treffen. Der Schweizerische Gemeindeverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) kritisieren dies.

    Sicher MRA: Institutionelles Protokoll·Art. 5·S. 4 Botschaft des Bundesrates·S. 479 FZA: Institutionelles Protokoll·Art. 11·S. 10 Ergebnisbericht Vernehmlassung·S. 26

  4. Lebensmittel und Landwirtschaft

    Sie exportieren Lebensmittel: Laut Bundesrat müssen Sie Rezepte und Etiketten nicht mehr anpassen, um in der EU zu verkaufen. Die Konferenz der Kantonsregierungen und 15 Kantone haben diese Erweiterung des Abkommens begrüsst.

    Wahrscheinlich Botschaft des Bundesrates·S. 818 Botschaft des Bundesrates·S. 821

  5. Personenfreizügigkeit und Lohnschutz

    Ein ausländischer Konkurrent, der in der Schweiz arbeitet, muss Schweizer Löhne zahlen und sich in den Risikobranchen vier Arbeitstage im Voraus anmelden (heute acht Kalendertage). Sind Sie Erstunternehmer, haften Sie für unbezahlte Konventionalstrafen Ihrer Subunternehmer, wenn diese nicht belangt werden konnten.

    Wahrscheinlich FZA: Änderungsprotokoll·Art. 5g·S. 5 Bundesbeschluss Stabilisierung·Art. 5 EntsG·S. 63

  6. Personenfreizügigkeit und Lohnschutz

    Bei 50 oder mehr Angestellten würde die Kündigung eines Arbeitnehmervertreters ein Vorverfahren erfordern, sonst droht eine Entschädigung von 4 bis 10 Monatslöhnen. In der Vernehmlassung lehnten economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der sgv, die FDP, die Mitte und die GLP dies ab; die Grünen, die SP, der SGB und Travail.Suisse unterstützten es. Das Parlament hat die Beratung noch nicht abgeschlossen.

    Hängt von der Umsetzung ab Bundesbeschluss Stabilisierung·Art. 335l OR·S. 78 Botschaft des Bundesrates·S. 279 Botschaft des Bundesrates·S. 280

Und jetzt?

  1. 1Die Abkommen verstehenDas Wichtigste zu jedem: was sich ändert, Vorteile, Einschränkungen.
  2. 2AbstimmungshilfeIhre Prioritäten, Thema für Thema, dann ein Gesamtergebnis.
  3. 3Eine Frage stellenEine Antwort aus den Texten, mit Seitenangabe.

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